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Thema: Zuwanderungsgesetz vs. GG

  1. #1
    watching you Benutzerbild von Azrael
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    Standard Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):

    "Sehr geehrter Herr Köhler,

    nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse. Ein Ausländer hat mehr Rechte hier als ein Deutscher. Ein wahrer Geniestreich. Abgesehen davon gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Länder. Wie war das noch einmal mit Artikel 3 GG? "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

    Wenn ich eine Amerikanerin heirate ist es vollkommen in Ordnung wenn die nur Englisch spricht, wenn ich ein Thailänderin heirate nicht?

    Warum schaffen wir unsere Verfassung nicht gleich komplett ab, wenn es dem Gesetzgeber offensichtlich eh komplett egal ist was da drin steht?

    Mit freundlichen Grüßen"


    Meinungen dazu in Bezug auf "Bürgerrechte" würden mich interessieren.
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Der Schreiber hat von dem neuen Zuwanderungsgesetz nichts verstanden. Gennerell gilt die Regelung, dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet. Für die Länder mit Visapflicht ist es schwerer geworden.

    Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.

  3. #3
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Mr. Edd
    Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.
    Also, ich seh darin schon ein Problem, das - gerade auch angesichts der demografischen Lage - der Staat zu seinen eigenen Bürgern sagt: "Zieht doch einfach nach Tunesien, Thailand etc..."

  4. #4
    watching you Benutzerbild von Azrael
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    Der Schreiber hat von dem neuen Zuwanderungsgesetz nichts verstanden. Gennerell gilt die Regelung, dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet. Für die Länder mit Visapflicht ist es schwerer geworden.

    Art.6 GG wird dadurch nicht tangiert, denn die Familie kann problemlos in dem Land des anderen Ehegatten zusammen kommen.
    Wenn es mir nicht gestattet wird in meinem eigenen Land mit meiner hypothetischen Ehefrau zusammen zu leben, besteht der besondere Schutz von Ehe und Familie worin genau?

    Und was ist mit dem angesprochenen Artikel 3, Gleichbehandlung? Häh?

    Außerdem, "problemlos" im Land des anderen zusammenkommen, ja ja, auswandern ist ja auch so einfach...?(
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  5. #5
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Misteredd Beitrag anzeigen
    , dass Familiezusammenführung aus Ländern mit Visapflicht sich von Familienzusammenführung aus Ländern ohne Visapflicht unterscheidet.
    Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!
    "Wer ein guter Verschwörungstheoretiker ist, der lässt sich aber von Fakten nicht ablenken."

    David Kriesel 2014

  6. #6
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!
    Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
    Unser GG gilt für D und für in unserem Land lebende Bürger. Die Ungleichbehandlung im Einreiserecht gilt schon immer und dient dem Schutz der bestehenden Gesellschaft. Es ist ein übergeordnetes Recht.
    Ohnehin ist die Aufregung unverständlich. Wer hier dauerhaft leben will, sollte zumindest Fragmente der deutschen Sprache beherschen. Sie sind auch notwendig, damit sich die einreisende Ehefrau auf ihre Rechte berufen und sich ggf. gegen die Unterdrückung durch Mann und Familie wehren kann. Die Regelung dient also auch dem Schutz des Einreisepartners.
    Das Problem scheint eher der hier in D lebende Ehemann, der oft selbst nicht Deutsch spricht.
    Familienzusammanführung ist in Anatolien weitaus sinnvoller. Slumbewohner haben wir bereits genug.

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!
    EU-AUsländer jedem Landes benötigen kein Visa. Das Visa für den Ehepartner des EU-Heimatlandes gilt für den gesamten Schengen-Raum und wird auch bei uns anerkannt.

    Das ist der wesentliche Unterschied.

  8. #8
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz hat auch den Zweck, unsere Gesellschaft vor Schaden zu bewahren wie anatolischen Tussis, die hier nicht integrationsfähig sind.
    Dieses Problem erübrigt sich ja in ein paar Jahren, wenn Anatolien Mitglied der EU ist.

  9. #9
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Jedes Volk hat das elementare Recht Okkupanten abzuweisen. Das es sich um solche handelt die ungehindert in unsere Heimat strömen wollen, sollte spätestens nach der durch einen höherrangigen islamischen Geistlichen ausgesprochenen Ankündigung, wirklich auch dem verblendestem Gutmenschen klar sein.
    "Bund der Kaisertreuen"

  10. #10
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    Standard AW: Zuwanderungsgesetz vs. GG

    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Es sei denn du bist in Deutschland lebender EU-Ausländer. Das kann ja wohl eigentlich nicht sein!
    EU-Buerger sind in der gesamten Union den Einheimischen fast gleichgestellt, von bestimmten politischen Rechten (Wahl zum/ins nationale Parlament, etc,) und sehr wenigen reservierte Anstellungen (Geheimdienst, Leitungsebenen von Ministerien etc.) abgesehen.

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