Aus einem anderen Forum (nein, ich schreibe nicht aus welchem da ich da absolut keine rechten Rassistenspinner brauchen kann):
"Sehr geehrter Herr Köhler,
nach dem neuen Zuwanderungsgesetz werden deutsche Sprachkenntnisse VOR der Einreise von einem ausländischen Ehepartner verlangt. Man verweigert also konkret bei einer rechtmäßig geschlossenen Ehe die eheliche Gemeinschaft auf unbestimmte Zeit. Wie dies mit Artikel 6 unseres Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte wohl Ihr Geheimnis bleiben. Richtig absurd wird das ganze dann, wenn man bedenkt dass das für EU-Ausländer die in Deutschland leben nicht gilt. Ein Spanier der seine z.B. peruanische Ehefrau nachholen will - kein Problem. Ein deutscher der das gleiche will - großes Problem ohne deutsche Sprachkenntnisse. Ein Ausländer hat mehr Rechte hier als ein Deutscher. Ein wahrer Geniestreich. Abgesehen davon gibt es auch noch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Länder. Wie war das noch einmal mit Artikel 3 GG? "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Wenn ich eine Amerikanerin heirate ist es vollkommen in Ordnung wenn die nur Englisch spricht, wenn ich ein Thailänderin heirate nicht?
Warum schaffen wir unsere Verfassung nicht gleich komplett ab, wenn es dem Gesetzgeber offensichtlich eh komplett egal ist was da drin steht?
Mit freundlichen Grüßen"
Meinungen dazu in Bezug auf "Bürgerrechte" würden mich interessieren.