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Thema: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Fuchs
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    Standard AW: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

    was regt ihr euch auf?
    ist doch keine katastrophe kritisiert
    zu werden. solange man sich nicht beugt.
    "Man darf niemals 'zu spät' sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang."

    Konrad Adenauer

  2. #22
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    Standard AW: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

    Zitat Zitat von Fuchs Beitrag anzeigen
    was regt ihr euch auf?
    ist doch keine katastrophe kritisiert
    zu werden. solange man sich nicht beugt.
    Du weißt aber schon, wie solche Forderungen enden...

  3. #23
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

    Zitat Zitat von senchi Beitrag anzeigen
    Ah, Abdullah Müll und Recep Schweinebacke kritisieren ein deutsches Gesetz. Na und? Solln sie doch. Seit wann stört es die Eiche, wenn sich eine Sau an ihr schabt?
    Die sollen ihr dummes Gesindel zuhaus behalten.

  4. #24
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    Standard AW: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

    Wir haben mehr als genug Türken, davon einen grossen Teil Kurden, die man bestenfalls als Ziegenhirten bezeichnen kann,

  5. #25
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    AW: Türkische Staatsspitze hat nichts zu "kritisieren"

    Zitat Zitat von Hexenhammer Beitrag anzeigen
    Natürlich gehen unsere inneren Angelegenheit auch die Türkei an, schließlich beherbergen wir ein großen Teil des türkischen Volkes und dem entsprechend muß der Türkei natürlich auch das Recht eingeräumt werden, mitzuentscheiden.

    --------------------------
    Irrtum Kamerad! Das "türkische Volk" befindet sich in der TÜRKEI in Klein-Asien.
    Wenn Du allerdings auf eine Parallelgesellschaft anspielst, die ja unsere Linken/Grünen immer so verhement verneinen, dann hast Du natürlich Recht!

    Also nochmal zum mitschreiben: In Deutschland gibt es ein Deutsches VOLK und Zugewanderte verschiedener Nationen, deren Pflicht es ist, sich früher oder später zu integrieren-so wie es überall auf der Welt usus ist.

    Oder hast Du schon mal davon gehört, dass es in den USA ein "Deutsches Volk" gibt? Natürlich können die Deutschen in den USA an politischen Prozessen partipizieren,- aber wir als Deutsche in Deutschland haben darauf keinen Einfluß.
    Hoffentlich konnte ich Dir Deine Begriffstutzigkeit begreiflich machen.....
    E:
    Geändert von Eridani (04.10.2007 um 16:30 Uhr)


  6. #26
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: Türkische Staatsspitze hat nichts zu "kritisieren"

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Ich rate dir zu einem Blick in unsere Verfassung.
    " Alle Gewalt geht vom Volke aus " - steht da. Dass damit auch eine ausländische Regierung gemeint ist, kann ich nicht erkennen.
    Und über dem Reichstag steht: " Dem deutschen Volke ". Von Türken steht da nichts.
    Zugegeben, die Inschrift des Reichstages sollte geändert werden, weil "das deutsche Volk" auch als ethnisches Volk interpretiert werden könnte, und das darf ja nicht sein.

    Die Gewalt geht vom Volke aus, klingt schön. Aber eigentlich ist ja nicht einmal klar definiert, wer dieses Volk eigentlich ist.

    Ein Blick in unsere Verfassung kann ich mir sparen, denn wir haben keine. Wir haben das Grundgesetz. Eine Verfassung müßte doch über allen Gestzen stehen? Wie wässrig das Grundgestz ist, sieht man nicht nur an dem häufig gebrauchtem Zusatz "näheres regelt ein Bundesgesetz". Wenn man beobachtet, wie durch das Grundgesetz zugesicherte Rechte und Freiheiten gehandhabt und geändert werden (z.B. die informelle Selbstbestimmung), wäre es auch nicht sonderlich verwunderlich, wenn eines Tages eine Mitbestimmung ausländischer Regierungen möglich wäre.

    Artikel 146 des Grundgestzes sagt:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Und enthält damit auch die Aussage, dass es sich beim GG eben nicht um eine Verfassung handelt.

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  7. #27
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    Standard AW: Zuwanderung: Türkische Staatsspitze kritisiert deutsches Gesetz

    Zitat Zitat von Seekuh Beitrag anzeigen
    bist Du Dir da soooo sicher ? :rolleyes:
    Hmm..., §130 lauert an jeder Ecke. :cool2:

  8. #28
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Türkische Staatsspitze hat nichts zu "kritisieren"

    Zitat Zitat von Hexenhammer Beitrag anzeigen
    Zugegeben, die Inschrift des Reichstages sollte geändert werden, weil "das deutsche Volk" auch als ethnisches Volk interpretiert werden könnte, und das darf ja nicht sein.

    Die Gewalt geht vom Volke aus, klingt schön. Aber eigentlich ist ja nicht einmal klar definiert, wer dieses Volk eigentlich ist.

    Ein Blick in unsere Verfassung kann ich mir sparen, denn wir haben keine. Wir haben das Grundgesetz. Eine Verfassung müßte doch über allen Gestzen stehen? Wie wässrig das Grundgestz ist, sieht man nicht nur an dem häufig gebrauchtem Zusatz "näheres regelt ein Bundesgesetz". Wenn man beobachtet, wie durch das Grundgesetz zugesicherte Rechte und Freiheiten gehandhabt und geändert werden (z.B. die informelle Selbstbestimmung), wäre es auch nicht sonderlich verwunderlich, wenn eines Tages eine Mitbestimmung ausländischer Regierungen möglich wäre.

    Artikel 146 des Grundgestzes sagt:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Und enthält damit auch die Aussage, dass es sich beim GG eben nicht um eine Verfassung handelt.
    Wozu dann ein Verfassungsschutz, wenn es eine solche Verfassung gar nicht gibt ?
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #29
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    Standard AW: Türkische Staatsspitze hat nichts zu "kritisieren"

    Zitat Zitat von Hexenhammer Beitrag anzeigen
    Zugegeben, die Inschrift des Reichstages sollte geändert werden, weil "das deutsche Volk" auch als ethnisches Volk interpretiert werden könnte, und das darf ja nicht sein.

    Die Gewalt geht vom Volke aus, klingt schön. Aber eigentlich ist ja nicht einmal klar definiert, wer dieses Volk eigentlich ist.

    Ein Blick in unsere Verfassung kann ich mir sparen, denn wir haben keine. Wir haben das Grundgesetz. Eine Verfassung müßte doch über allen Gestzen stehen? Wie wässrig das Grundgestz ist, sieht man nicht nur an dem häufig gebrauchtem Zusatz "näheres regelt ein Bundesgesetz". Wenn man beobachtet, wie durch das Grundgesetz zugesicherte Rechte und Freiheiten gehandhabt und geändert werden (z.B. die informelle Selbstbestimmung), wäre es auch nicht sonderlich verwunderlich, wenn eines Tages eine Mitbestimmung ausländischer Regierungen möglich wäre.

    Artikel 146 des Grundgestzes sagt:

    "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

    Und enthält damit auch die Aussage, dass es sich beim GG eben nicht um eine Verfassung handelt.
    Du meinst wirklich, auf Grund einer ungewollten Zuwanderung, die zum grössten Teil aus Asylbetrügern besteht, soll die Inschrift auf dem Reichstag geändert werden ?
    Wer Staatsvolk ist, definieren unsere Gesetze unzweideutig. Es ist die Grundlage unserer Rechtsordnung.
    Übrigens, die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes stellen die Verfassung dar, also die unveräusserlichen Rechte, die auch mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestags nicht geändert werden können.
    Wir haben unser Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsschutz nicht zum Spass.
    Du scheinst mir Bevölkerung mit Staatsvolk zu verwechslen.

  10. #30
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Türkische Staatsspitze hat nichts zu "kritisieren"

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Du meinst wirklich, auf Grund einer ungewollten Zuwanderung, die zum grössten Teil aus Asylbetrügern besteht, soll die Inschrift auf dem Reichstag geändert werden ?
    Wer Staatsvolk ist, definieren unsere Gesetze unzweideutig. Es ist die Grundlage unserer Rechtsordnung.
    Übrigens, die ersten 20 Artikel unseres Grundgesetzes stellen die Verfassung dar, also die unveräusserlichen Rechte, die auch mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestags nicht geändert werden können.
    Wir haben unser Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsschutz nicht zum Spass.
    Du scheinst mir Bevölkerung mit Staatsvolk zu verwechslen.
    Und wer hat uns diese Fesseln wohl angelegt ? :rolleyes:
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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