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Thema: Gentests!

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Gentests!

    Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

    Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

    1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

    2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

    3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Isquierda Beitrag anzeigen
    Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

    Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

    1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

    2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

    3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?
    Zu:

    1.) Ja
    2.) Ja
    3.) Nein


  3. #3
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Romulaner Beitrag anzeigen
    Zu:

    1.) Ja
    2.) Ja
    3.) Nein

    Zum letzten Fall: Wir lassen die letzte Gruppe nicht mehr ins Land, damit wird dieser Gentest überflüssig!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  4. #4
    Trotze nicht, Vermessener Benutzerbild von Das Ende
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Romulaner Beitrag anzeigen
    Zu:

    1.) Ja
    2.) Ja
    3.) Nein

    Warum bei 3 Nein?

    Also ich würde schon gerne wissen wer meine Eltern/Verwandten sind. Welches Gesetz spricht dagegen?

    Es sei den ich hätte Angst wieder zurück zu meinen Verwandten geschickt zu werden.

    Nach einer Straftat zum Beispiel.
    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte,
    achte auf Deine Worte, denn sie werden Handlungen,
    achte auf Deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten;
    achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter;
    achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Romulaner Beitrag anzeigen
    Zu:

    1.) Ja
    2.) Ja
    3.) Nein

    X(

    Das ist inkonsequent:

    Für 3) gilt auch 2): Der Mann (wie auch alle anderen Verwandten) haben wohl ein Recht auf Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse!

  6. #6
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Gentests!

    1) ja
    2) ja
    Beide Fälle aber nur mit richterlicher Genehmigung, die Gründe dafür müssen vorher genau gesetzlich deffiniert werden.

    3)
    Hier will ja eine Person etwas vom Staat. (Kindergeld, Familienzusammenführung oä.) Wird ein Gentest verweigert wird das Begehren, welches auch immer Abschlägig zu Beurteilen sein. (Österreichisches Amtsdeutsch:rolleyes: )
    Geändert von WIENER (02.10.2007 um 14:25 Uhr)
    „ Wer in einem gewissen Alter nicht merkt , daß er hauptsächlich von Idioten umgeben ist , merkt es aus einem "gewissen" Grunde nicht .“

  7. #7
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Zum letzten Fall: Wir lassen die letzte Gruppe nicht mehr ins Land, damit wird dieser Gentest überflüssig!
    Lupus, und die 68'er schmeißen wir auch gleich raus!

    Nicht?


  8. #8
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Das Ende Beitrag anzeigen
    Warum bei 3 Nein?

    Also ich würde schon gerne wissen wer meine Eltern/Verwandten sind. Welches Gesetz spricht dagegen?

    Es sei den ich hätte Angst wieder zurück zu meinen Verwandten geschickt zu werden.

    Nach einer Straftat zum Beispiel.
    Das würde nur gehen, wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BVerfG: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.


  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Isquierda Beitrag anzeigen
    X(

    Das ist inkonsequent:

    Für 3) gilt auch 2): Der Mann (wie auch alle anderen Verwandten) haben wohl ein Recht auf Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse!
    Bei drei nicht. Erst mit Volljährigkeit hat das "Kind" das Recht dazu. Vorher übt das der Erziehungsberechtigte aus.


  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Misteredd
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    Standard AW: Gentests!

    Zitat Zitat von Isquierda Beitrag anzeigen
    Was haltet ihr von erzwungenen Gentests? Ist es in Ordnung die Einwilligung im Notfall zu ersetzen? Wie definierst du einen solchen "Notfall"?

    Hierzu 3 Beispiele und folgende Fragen:

    1) Darf zum Beispiel im Verdachstfalle einem Verdächtigen - auch gegen seinen Willen - Genmaterial entnommen werden, wenn es der Aufklärung eines Verbrechens dient?

    2) Darf einem Mann Genmaterial entnommen werden, wenn er sich weigert den Unterhaltsfoderungen eines Kindes nachzukommen, um die Vaterschaft zu klären?

    3) Darf einem minderjährigen Asylbewerber Genmaterial entnommen werden, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären?
    Zur Verhinderung beziehungsweise Aufklärung von Straftaten immer. Also

    1) ja, 2.) ja und 3) auch ja!

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