Bundesminister Jung würde im Zweifelsfalle trotz des Verbots des Bundesverfassungsgerichts
ein entführtes Zivilflugzeug abschiessen lassen, wenn es als "Terrorwerkzeug" instrumentalisiert werden sollte und setzt sich somit über ein Verfassungsgerichtsurteil vom Februar 2006 hinweg
Während Kritiker darin im Zweifelsfalle einen Aufruf zum Mord sehen und den Minister scharf kritisieren, will er sich auf den übergesetzlichen Notstand berufen und sich so über geltendes Gesetz hinwegsetzen
Die Piloten der Kampfjets sind aber an das geltende Gesetz gebunden und können sich nicht auf den Notstand bertufen und könnten demnach wegen Mordes angeklagt werden, was Bundesminister Jung billigend in Kauf zu nehmen scheint
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Die Äußerungen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung zum Abschießen entführter Flugzeuge sorgen für Wirbel. SPD-Fraktionschef Peter Struck nannte das im ZDF eine «unglückliche Äußerung». Das Urteil aus Karlsruhe habe klar gesagt, unschuldige Menschen dürften nicht getötet werden. Heftige Kritik kam auch von FDP, Grünen und der Linken. Der Minister hatte dem «Focus» gesagt, er würde ein für einen Terroranschlag entführtes Verkehrsflugzeug notfalls auch ohne Rechtsgrundlage abschießen lassen.
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Der CDU-Mann würde ein entführtes Passagierflugzeug bei einem Terrorangriff abschießen lassen - auch ohne gesetzliche Grundlage. In einem solchen Fall würden aber nur Bundeswehrpiloten eingesetzt, die keine Bedenken gegen einen Abschussbefehl haben.
"Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen", sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Es gebe das Recht des übergesetzlichen Notstandes.
Das BVG hatte genau dieses Szenario verboten
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Das Luftsicherheitsgesetz, das den Verteidigungsminister ermächtigte, entführte Flugzeuge auch dann abschießen zu lassen, wenn sich neben den Terroristen auch Unschuldige darin befinden, scheiterte im Februar 2006 in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verbot damals die Abwägung "Leben gegen Leben" als Verstoß gegen das Grundgesetz.Aus Sicht der Richter ist die Menschenwürde und das Recht auf Leben verletzt, wenn von dem Abschuss auch Passagiere und Besatzungsmitglieder betroffen wären. Das gelte selbst dann, wenn ein Flugzeug wie am 11. September 2001 als Terrorwaffe eingesetzt werden soll
Die Grosse Koalition kann sich zu keiner einheitlichen Auffassung in der Angelegenheit
bezüglich Artikel 87 a des GG durchringen und hat da grundsetzlich unterschiedliche Ansichten
Auch Schäuble will für diesen Fall wie Jung das Kriegsvölkerrecht gelten lassen, was die SPD strikt anblehnt
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Scharfe Kritik kommt auch von der Linkspartei
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Pau: Jung will "Gott spielen"
Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte zu Jungs Vorschlägen: "Der Minister kalkuliert offen mit einem Verfassungsbruch." Auch die FDP ist verärgert. So forderte FDP-Fraktionsvize Birgit Homburger von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Klarstellung, dass der Verteidigungsminister nicht die Haltung der Regierung vertrete. Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland kritisierte: "Jung geriert sich offen als Verfassungsfeind." Links-Fraktionsvize Petra Pau warf Jung vor, "Gott spielen und Leben gegen Leben aufrechnen" zu wollen.
Noch deutlicher drückt die Kritik das folgende Mediim aus
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Heute hat Franz Jung, dessen Degradierung zum Agrarminister sowieso schon geplant ist (6), dafür gesorgt, dass dies noch etwas schneller von Statten geht. Unter direkter Missachtung seines Obersten, dem Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe und dessen Urteil "1 BvR 357/05" vom 15.Februar 2006 verbraucht sich Jung heute erneut als Punchingball der Republik, indem er den bewussten Vorsatz zur Ermordung Unschuldiger im Amt durch Abschuss von Verkehrsflugzeugen bekannt gibt. (1)
Jung folgt damit den Vorgaben von Innenminister Wolfgang Schäuble. Dieser hatte Anfang des Jahres die Änderung der Verfassung verlangt, um die Tötung Unschuldiger "im Zuge der Terrorabwehr" legalisieren zu lassen. (2)Der Oberste Gerichtshof dazu in seiner Entscheidung (3):
"Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG erlaubt es dem Bund nicht, die Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen mit spezifisch militärischen Waffen einzusetzen.
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."Da bereits der Erste Satz des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" diese Pläne von Schäuble, Jung, der Kanzlerin Merkel, sowie der gesamten Bundesregierung aus SPD und CDU damals als verfassungsfeindlich einstufte, ist die heutige Äusserung de facto als eine Putsch-Erklärung gegen die Republik zu werten.
Radio Utoia geht noch weiter und zitiert auch daswiderstandsrecht aller Bürger gegen Angriffe auf die Verfassung
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Damit sagt er, dass sich die Bundesregierung und ihre Minister weder an Eide, noch an Gesetze, geschweige denn an die Verfassung gebunden fühlen und selbst zur gemeinen Gefahr geworden sind.
Mithin darf nun diese Bundesregierung nach Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes gestürzt und ihres Amtes enthoben werden.
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Man weiss auch wo dieser Einsatzbefehl im "Kriegsfalle" wohl erteilt werden würde, was die Gefahr durch Minister Jung und Konsorten noch realer macht
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Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.Februar 2006 selbst mitteilte, gibt es ein seit dem 1. Oktober 2003 in Kalkar am Niederrhein eingerichtetes "Nationales Lage- und Führungszentrum".
In diesem Zentrum sitzen Soldaten, Bundespolizisten und Angehörige der deutschen Flugsicherung. Ihre Aufgabe ist es nach eigenen Angaben, den Luftraum zu überwachen und den Abschuss eines Flugzeuges vorzubereiten und die Operation zu koordinieren.
Grüsse Jürgen.