Die Sicherheitsbehörden in Deutschland hören immer häufiger Telefone ab. Im vergangenen Jahr wurde nach Angaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz vom Dienstag 24.441 Mal der Lauschangriff angeordnet. Das sei ein Zuwachs von fast 12 Prozent im Vergleich zu 2002. Gegenüber 1995 sei dies sogar eine Steigerung von mehr als 400 Prozent. Damals wurden 4.674 Überwachungsanordnungen gezählt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich besorgt über diesen Trend und forderte eine Änderung der Strafprozessordnung. Baden-Württemberg will im Herbst einen Gesetzentwurf zur Reform der Telefonüberwachung in den Bundesrat einbringen.

Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern forderten die Bundesregierung auf, ein von ihr beim Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Auftrag gegebenes Gutachten umzusetzen. Nach Ansicht der Datenschützer darf der gesetzliche Richtervorbehalt nicht gelockert werden. Zur Kontrolle seien Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig. Auch müsse die Benachrichtigung der Betroffenen nach dem Lauschangriff erweitert werden. Außerdem dürften Gespräche zwischen Beschuldigten und Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehe, grundsätzlich nicht verwertet werden.

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