Glaub ich nichtmal, wenn ich Deinen Beitrag so les.
Ich stimme Dir zu hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Einhaltung von Gesetzen und ihrer Zweckdienlichkeit;
hinsichtlich der Tatsache, dass auch heute vielfach Rechtsunsicherheit herrscht;
hinsichtlich dessen, das am ehesten noch jeder Einzelne und jede Gruppe selbe(r) weiss, welche Regeln für ihn/sie am besten wären.
Über die Bedeutung des Kulturkreises in der Gesetzesfrage müsste man sich nochmal unterhalten, das seh ich ein wenig anders (oder deute es nur anders, als Du's meinst).
Interessant find ich folgenden Punkt:
In Beitrag #7 sprachst Du von Blockräten, Stadträten, Landräten usw.Ihr Geltungsbereich erstreckt sich dann auf den Einflussbereich des Rates ansich
Dürften diese selbständig über Gesetze entscheiden, wär das ja, Föderalismus.
Soweit klar.
Wie sieht's aus mit den "Betriebs-, Arbeiter-, Soldaten-" usw -räten?
Deren Einflussbereich scheint mir nicht immer ganz eindeutig.
Sollten die auch föderal gegliedert sein, also z.B. jede Stadt einen Arbeiterrat haben?
Und würd dieser Rat dann in Sachen Arbeitswesen (z.B. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) die Regularien nur für diese Stadt festlegen?
Wenn ja, dann hätten wir einen funktional gegliederten Föderalismus.
Soweit auch noch kein Problem.
Nun könnt man das Ganze aber auch weiterspinnen und auf die Idee kommen, dass man diesen Föderalismus ja nicht zwingend nur territorial gestalten müsse.
Im Osmanenreich hatten wir die millet, die Religionsgemeinschaften, denen nicht nur die Regelung in Glaubensdingen, sondern auch Kultur und Bildung oblagen.
Was spräche dagegen, einen, sagen wir, Zorotastrier-Rat zu haben, der landesweit Regeln festlegt für seine Mitglieder?
Und warum soll nicht jede Gruppe das so handhaben, wenn sie wünscht?
Da wären wir dann bei meiner Position.