Ich habe heute im Handelsblatt mit Entsetzen folgenden Bericht gelesen:
[Links nur für registrierte Nutzer]War zunächst geplant, dass Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen mit sämtlichen Kapitaleinkünften aus anderen Anlageformen verrechnet werden können, ist dieses Thema inzwischen wieder vom Tisch. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Für den Anleger müssen daher bei jedem einzelnen Kreditinstitut so genannte Verlustverrechnungstöpfe geführt werden – und zwar getrennt zwischen Aktien und anderen Anlageprodukten. „Gerade bei Investoren mit vielen verschiedenen Anlagen, ist von der Vereinfachung der Besteuerung daher am Ende nur noch wenig zu spüren“, sagt Wänger.
Wenn ich diesen Bericht richtig interpretiere, dann bedeutet das Folgendes:
Man investiert 10.000 Euro in Aktien, diese fallen - rein hypothetisch - auf 0 (durch Firmenkonkurs).
Desweiteren investiert man 10.000 Euro in einen beliebigen Fonds. Dieser steigt auf sagen wir 19.000 Euro Wert.
Auf Grund einer offenbar wahnsinnig gewordenen Gesetzgebung muss dann der Anleger also 9.000 Euro Gewinn versteuern, obwohl er unter dem Strich einen Kapitalanlageverlust von 1.000 Euro hatte.
Eine derart abstruse Steuerpolitik ist weltweit wohl einmalig :shock: