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Thema: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

  1. #1
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Es wird immer schlimmer: in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach iranischem Recht entschieden!

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    Wann wacht der deutsche Michel denn endlich mal auf und beendet diese ätzende Ver- und Überfremdung der deutschen Gesellschaft?? Es reicht jetzt!
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  2. #2
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Der deutsche Michel ist schon aufgewacht, aber er hat schlechte Karten, da er gegen seine Regierung kämpfen muß.

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Scheint eine rechtliche Leiche zu sein, die noch nicht entsorgt ist, eine Veinbarung von 1929 zwischen dem deuschen Reich und dem persischen Kaiserreich.
    Hört sich eher wie ein Witz an, aber die Gerichte sind an geltendes Recht gebunden. Da ist die Politik gefragt.

  4. #4
    der rasende Hesse Benutzerbild von Kronauer
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    «Grundlage der Entscheidung ist ein Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, das immer noch gilt»

    Häääääää? Bin ich im falschen Film oder was?????

  5. #5
    Zionist Benutzerbild von pernath
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Zitat Zitat von haihunter Beitrag anzeigen
    .. in Zweibrücken hat das Oberlandesgericht nach persischem Recht entschieden!...
    Nach Korrektur deiner Aussage ist es richtig, gilt auch für den Strangtitel.


    PS:
    Die heutige Konkursordnung ist - natürlich mit einigen Änderungen - das älteste geltende Gesetz in Deutschland. Seit 1877 werden Konkurse auf der Grundlage dieses Gesetzes abgewickelt.
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    Geändert von pernath (09.08.2007 um 14:18 Uhr)
    <Der Patriotismus verdirbt die Geschichte.>

  6. #6
    der rasende Hesse Benutzerbild von Kronauer
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Persien gibt es nicht mehr - das Deutsche Reich ist nicht Handlungsfähig!
    Was soll also dieses antiquierte Abkommen noch?

  7. #7
    in memoriam Benutzerbild von Hofer
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Deutschland: Muslimen ist die Vielehe auch bei Sozialhilfebezug gestattet


    Mehrfach schon haben wir darüber berichtet, dass die Vielehe (Polygamie) bei Muslimen in der Bundesrepublik Deutschland gestattet ist, wenn sie legal nach ausländischem Recht geschlossen wurde.

    In Deutschland lebende Zweit- und Drittfrauen haben demnach Anspruch etwa auf Vollversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung - ohne einen Cent dafür zu bezahlen.

    Nachdem wir darüber berichteten, behaupteten Politiker, das spiele in der Realität "keine Rolle". Wir erhalten nun jedoch Zuschriften, die belegen, dass die Zweitehe von Muslimen selbst dann anerkannt wird, wenn die Zweitfrau von Sozialhilfe lebt.

    Dazu gibt es etwa eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz, wonach der 10. Senat am 12. März 2004 im Namen des Volkes entschieden hat - Leitsatz: "Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen." (Quelle: Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.03.2003 - 10 A 11717/03.OVG im Internet im vollen Wortlaut unter asyl.net ). Die Vielehe ist in der Bundesrepublik Deutschland für Nicht-Muslime verboten.
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    ein Kommentar erspar ich mir

    Ein Moslem, 4 Ehefrauen, Sozialamt muß zahlenMathias Rohe: Rechtswissenschaftler

    Aus einem Interview mit dem Rechtswissenschaftler

    "Im Koran ist auch die Polygamie anerkannt. Ein Mann darf bis zu vier Frauen heiraten. Wie reagiert deutsches Recht hierauf?

    Die Mehrehe wird akzeptiert, wenn sie schon vor der Einreise nach Deutschland wirksam geschlossen wurde. Grundsätzlich werden dann auch von den deutschen Behörden mehrere Frauen als Ehefrauen des Mannes angesehen. Es wäre ja auch nicht besonders frauenfreundlich, wenn das deutsche Recht ihn zwingen würde, die anderen Frauen zu verstoßen, die sich in ihrer Lebensplanung auf diese Konstellation eingestellt haben.

    Und was gilt, wenn die Mehrehe erst in Deutschland geschlossen werden soll?

    Dies ist nicht möglich. Dem steht das deutsche Verständnis der Ehe als Verbindung eines Mannes und einer Frau entgegen.

    Was gilt im Falle einer Mehrehe, wenn der Mann stirbt? Haben dann alle Frauen Anspruch auf Witwenrente oder nur eine?

    Alle Frauen haben einen Anspruch, aber nur anteilsmäßig. Denn auch in einem Herkunftsland ohne Rentenversicherung hätten sie das Vermögen des gestorbenen Mannes unter sich aufteilen müssen. Wenn für die einzelne Frau nach Aufteilung der Rentenansprüche weniger als das Existenzminimum verbleibt, muss aber die Sozialhilfe einspringen."

    Prof. Dr. Rohe ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen-Fürth. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem die rechtlichen Perspektiven des Islam in Deutschland und Europa.

    Seit Anfang 2001 wirkt er zusätzlich im Nebenamt als Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.

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    Geändert von Hofer (09.08.2007 um 14:33 Uhr) Grund: xxx
    http://deutschfeindlichesprueche.wordpress.com/
    http://deutschelobby.wordpress.com/
    Die indianischen Völker konnten die Zuwanderer nicht stoppen. Jetzt leben sie in Reservaten. ..... Ignore: Bodenplatte- Doppelagent-Cinnamon kotzfisch,

  8. #8
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Zitat Zitat von Hexenhammer Beitrag anzeigen
    Der deutsche Michel ist schon aufgewacht, aber er hat schlechte Karten, da er gegen seine Regierung kämpfen muß.
    Ja, Du hast leider Recht: der deutsche Michel muß sich so langsam mal, auf demokratische Art und Weise natürlich, gegen seine eigene Regierung stellen! Und nein, Du hast nicht Recht: der deutsche Michel verharrt immer noch im Tiefschlaf! Leider!
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  9. #9
    Querfront Benutzerbild von giggi
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Die Deutschen wachen erst auf, wenn sie die Invasion zu spüren bekommen.Denn die meisten haben ihre Denkfähigkeit verloren und erkennen erst dann die Gefahr, wenn es weh tut.
    “Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
    ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
    -Carl Schmitt-

  10. #10
    Zionist Benutzerbild von pernath
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    Standard AW: Deutsches Gericht wendet iranisches Recht an!

    Zitat Zitat von Kronauer Beitrag anzeigen
    Persien gibt es nicht mehr - das Deutsche Reich ist nicht Handlungsfähig!
    Was soll also dieses antiquierte Abkommen noch?

    Es dürften noch mehr überholte Gesetze existieren als dieses.
    <Der Patriotismus verdirbt die Geschichte.>

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