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Thema: Dieses widerliche System!

  1. #11
    GESPERRT
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    Kein Kreuz für's Hakenkreuz
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    Zitat Zitat von mggelheimer
    Hallo Benny,

    Angenommen ich glaube an Gott und würde gen Himmel gerichtet schreien; "GOTT mach das es morgen Regnet!" oder ich sage;" Hoffentlich Regnet es Morgen!"

    Welches ist wohl der Aufruf zum Regnen?

    Auch als IGM Funktionär sollte man den unterschied zwischen "der Hoffnung" und "dem Aufruf" kennen.

    mfg
    Ok. Hoffentlich werden bald alle Neonazis, Rechtextreme, Rechtsradikale, Rassisten und Altnazis (falls noch welche leben) von einem unbekannten, tödlichen Virus befallen und dann langsam sterben. Und du hoffentlich als letzter.

  2. #12
    MitfunktionierendemGlied Benutzerbild von Duck
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    Zitat Zitat von RainerSkeptiker
    Es ist ja eigentlich nicht zu glauben, welcher Prozess hier unter der SPD/GRÜNEN Regierung in der BRD abläuft. Da werden nach Hartz IV in der sog. Agenda 2010 Hunderttausende, bisher fleissige Arbeitnehmer, die aus verschiedensten Gründen ihren Job verloren, jeden Asylanten, Rußlanddeutschen oder Sozialschmarotzer, der noch nie in seinem Leben einen Finger krumm gemacht hat gleich gestellt. Was aber passiert? Nichts! Die dämlichen Arbeitslosen veranstalten keine Krawalle, plündern keine Supermärkte oder stürmen den Bundestag, sie gucken einfach zu. Ab 1. 1. 2005 verarmen grosse Teile der Bevölkerung und den bisherigen Sozialhilfeempfängern geht es sogar besser als vorher.
    Ich hätte nie für möglich gehalten, dass es einmal soweit kommt. Dieses Land fällt in seinen Sozialleistungen hinter die Bismarck Ära zurück! Mit einem SPD Kanzler. Das ist also die parlamentarische Demokratie, in der im gleichen Augenblick mulinationalen Konzernen Milliarden geschenkt werden. Für dieses System führen die Amis überall Krieg und auch zweimal gegen Deutschland. Nur damit die Film-und Popstars, die Globalplayer, die Sportler, Spekulanten und Wallstreet Haie ihren Reichtum genießen können. Pfui Teufel! Als einzige Alternative bietet sich eine Merkel an, der das alles noch nicht weit genug geht. Hoffentlich eskaliert die Gewalt in der Welt noch weiter, damit die Menschen endlich wieder das Wort Solidarität lernen!
    Gratulation!!!
    Das ist der beste Beitrag zur Situation in unserem Lande,den ich seit langem gelesen habe.

  3. #13
    l_osservatore_uno
    Gast

    Standard Aber sonst ...

    Zitat Zitat von Fars
    Nichtsdestotrotz sind seine Beiträge genauso wenig befruchtend wie die von Nationaler_Optimist.

    Gruß Fars
    ... nichts zu entgegnen, Fars?

    Und vielleicht ... kann ja RainerSkeptikers Beitrag gar nicht 'befruchtend' sein, ist er doch eher 'ne Situationsbeschreibung?!

    Und zwar, lieber Fars, 'ne zutreffende solche!

    Enzo

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Fars
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    Hallo, Mike!

    Belege bitte deine Behauptungen anhand des [Links nur für registrierte Nutzer].
    Meines Wissens nach bekommt auch der Ärmste das Rechtsanwalthonorar und Gerichtsgebühren erstattet, wenn er einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellt. Die gesetzliche Festschreibung der Gebühren und Rechtsanwalthonorare führt dazu, dass diese nicht mit der Inflation mithalten. Darum werden diese Gebühren alle paar Jahre angeglichen. Von Kostenerhöhung kann also keine Rede sein, eher von einem Inflationsausgleich. Einige Gebühren wurden drastisch erhöht, andere wiederum ersatzlos gestrichen, z.B.die Beweisgebühr.
    Sinn und Zweck dieser neuen Gebührenregelung ist die Zusammenstreichung des Paragraphenwaldes und eine Entlastung der Gerichte, indem Prozess- und Streitsüchtige durch erhöhte Gebühren abgeschreckt werden sollen, und indem durch das Wegfallen von Gebühren die außergerichtlichen Einigungen gefördert werden sollen.
    Insgesamt begrüße ich das Gesetz.

    Notstandsgesetze haben wir schon lange (für den Fall des Krieges oder einer Naturkatastrophe). Nur sie werden eben nicht angewandt, solange kein entsprechender Notstand eintritt und festgestellt wird.

    Gruß Fars
    Spende Blut !

  5. #15
    mike
    Gast

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    Zitat Zitat von Fars
    Hallo, Mike!

    Belege bitte deine Behauptungen anhand des [Links nur für registrierte Nutzer].
    Meines Wissens nach bekommt auch der Ärmste das Rechtsanwalthonorar und Gerichtsgebühren erstattet, wenn er einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellt. Die gesetzliche Festschreibung der Gebühren und Rechtsanwalthonorare führt dazu, dass diese nicht mit der Inflation mithalten. Darum werden diese Gebühren alle paar Jahre angeglichen. Von Kostenerhöhung kann also keine Rede sein, eher von einem Inflationsausgleich. Einige Gebühren wurden drastisch erhöht, andere wiederum ersatzlos gestrichen, z.B.die Beweisgebühr.
    Sinn und Zweck dieser neuen Gebührenregelung ist die Zusammenstreichung des Paragraphenwaldes und eine Entlastung der Gerichte, indem Prozess- und Streitsüchtige durch erhöhte Gebühren abgeschreckt werden sollen, und indem durch das Wegfallen von Gebühren die außergerichtlichen Einigungen gefördert werden sollen.
    Insgesamt begrüße ich das Gesetz.

    Notstandsgesetze haben wir schon lange (für den Fall des Krieges oder einer Naturkatastrophe). Nur sie werden eben nicht angewandt, solange kein entsprechender Notstand eintritt und festgestellt wird.

    Gruß Fars

    Weißt du mein Junge,
    es gibt nicht nur schwarz und weiß.
    Wenn du heute einen Euro über den den Sozialsatz hast, heißt es noch lange nicht, daß du dir einen Anwalt und die entsprechenden Gerichtsgebühren leisten kannst.
    Wir haben keine Justiz, der man vertrauen kann. Wir haben eine Justiz, die dem Staat allein schon vom Aufbau her hörig ist.
    Dieser Staat ist höchstgradig verfilzt und es existiert keine unabhängige Justiz. Die wenigen Schauprozesse, die z.Zt. mit Mannesmann-Managern geführt werden sind kein Indiz für Rechstaatlichkeit. Hier wird nur der Verurteilt, der dem Verurteilenden (Richter) nicht an die Karre pissen kann. Alles klar mein Sohn aus der Provinz?

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Fars
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    Daumen runter!

    Hallo, Mike!
    Weißt du mein Junge,
    es gibt nicht nur schwarz und weiß.
    Wenn du heute einen Euro über den den Sozialsatz hast, heißt es noch lange nicht, daß du dir einen Anwalt und die entsprechenden Gerichtsgebühren leisten kannst. [...]
    Das ist beim Bafög und vielen anderen Regelungen auch nicht anders: Irgendwo muss man eine Linie ziehen. Wenn durch dieses Gesetz die außergerichtliche Einigung gefördert wird, dann heißt das erst recht, dass auch der Mittellose eher zu seinem Recht kommt, weil ihm der teurere Weg über die Gerichte erspart wird.

    Da du offensichtlich deine Behauptungen anhand des [Links nur für registrierte Nutzer] und einer Vergleichsquelle nicht belegen kannst oder willst, und stattdessen nur mit weiteren unbelegten Vorwürfen gegen die deutsche Justiz und Beleidigungen gegen mich vom Thema ablenkst, so stellt sich die Frage, wer von uns beiden weniger Ahnung hat.

    Gruß Fars
    Spende Blut !

  7. #17
    mike
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    @farce
    vergiss nicht dir den Wecker zu stellen, bevor du noch das ganze Leben in seiner Realität verschläfst.
    Das kostenmodernisierungsgesetz verfolgt nur ein Ziel und zwar die Meßlatte für Prozeßkostenhilfe höher zu legen und somit Geld einzusparen. Im gleichen gleichen Atemzug wird dem Rechtsuchenden seine Chance auf Recht genommen.
    Nicht alles kann, wie du vielleicht meinst, außergerichtlich geklärt werden.
    Wenn du in dem richtigen Alter bist, wirst du das auch begreifen.
    mfG
    Dein Gott

  8. #18
    Mit mir zum Kampf u. Sieg Benutzerbild von dscheipi
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    <<Hallo Moderator! Traurig traurig was du da schreibst: "der Mann hat doch recht"
    Zitat am Schluss: "Hoffentlich eskaliert die Gewalt in der Welt noch weiter, damit die Menschen endlich wieder das Wort Solidarität lernen! "

    Findest du einen Aufruf zur Gewalt OK?? >>

    frei nach brecht: wo unrecht zu recht wird, wird widerstand zur pflicht

    da war dann noch "was ist schon der einbruch in eine bank im vergleich zum besitz einer solchen.

    sich solche romantischen vorstellungen von gewaltlosigkeit "bewahrt" zu haben in einem politischen klima, das immer mehr grundvoraussetzungen installiert, um mit vollgas in den faschismus zu gehen, zeigt diese form der bewusstlosigkeit die möglich macht, dass das geschieht, was einen widerstand dringendst nötig macht - oder wie willst du es mal deinen kindern erklären, wenn die fragen - nix gemerkt? usw usw

    d.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Fars
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    Hallo, Mike!

    Wie wäre es, wenn du mal darlegtest, wie du zu deinen Behauptungen kommst! :rolleyes:

    Dass nicht alles außergerichtlich geklärt werden kann, ich denke, an dieser Selbstverständlichkeit hat noch niemand gezweifelt.
    Die Gerichte sind vor allem wegen "Kleinvieh" wie Nachbarschaftsstreitigkeiten überlastet. Ich habe mir das zwei Wochen lang zu Gemüte führen dürfen. Widerlich! wie da manche schinden, auf die Tränendrüse drücken etc.
    Ob man nun Prozessgebühren erhöht oder die Messlatte für Prozesskostenerstattungen höher legt, das kommt auf das gleiche heraus. Wann war denn die letzte Änderung der Prozesskostenregelungen? Ich fand dazu leider nichts.
    Die letzte Änderung der BRAGO, also die Erhöhung der Rechtsanwaltgebühren, war 1994, kurz vor meinem Praktikum in einer Darmstädter Anwaltskanzlei. Seit dem hatten wir eine Preissteigerung von ca. 20 % !

    Gruß Fars
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  10. #20
    Aus die Maus Benutzerbild von Opa
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    Zitat Zitat von mike
    Offiziell unter einem anderen Namen (Verbrechensbekämpfung über DNS Analyse), jedoch scheint sich der Staat auf 2005 vorzubereite
    Für die Verbrechensbekämpfung bin ich dafür, dass man generell ein DNS Analyse durchführt. Die müsste schon bei der Geburt erhoben werden. Spätestens mit der Erstellung des Perso. und auch die Fingerabdrücke. Missbrauch oder Weitergabe von Daten müsste unter Strafe gestellt werden. Aber ansonsten, dürften doch eigentlich nur Verbrecher was dagegen haben.

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