Zitat von
shirley
hi mike,
zwischen einem unwilligen langzeitarbeitslosen (ab 3 jahre) und mir besteht kein gleichheitsprinzip. ich arbeite ab 06.30 uhr und der pennt bis in die puppen und sammelt klammheimlich "schwarz" seine werte an. das kann es nicht gewesen sein.
es werden sicherlich unterschiede gemacht werden, bei denjenigen, die unverschuldet (durch firmenpleiten bzw. alter) arbeitslos geworden sind und das ist gut so. der rest soll spürbar merken, wie die arbeitnehmende bevölkerung seit jahren deutlich den gürtel enger schnallt. gleiches recht für alle, also gleichheitsprinzip *g
gruß
shirl