Dazu interessante Ausführungen.

Wenn man schon glaubt, Tiere zu Ernährungszwecken schlachten zu müssen, muß die Tötung unerläßlicherweise absolut angst- und schmerzfrei erfolgen. Andernfalls findet sich im Fleisch der Tiere eine übernormale Konzentration der für den Menschen schädlichen und krankheitserregenden Streßhormone neben den jederzeit nachweisbaren ebenfalls gesundheitsschädigenden chemisch-pharmazeutischen Beimengungen im Mastfutter.

Dies ist deshalb für alle von grundsätzlicher Bedeutung, weil die jüdisch-orthodoxen Schächtbefürworter als Forderer eines qualvollen Schächtablaufes, ja nur einen kleinen Teil der Schlachttiere selber essen. Das sind 15 - 20% des Schlachtgewichtes, während der Rest des Tieres ungekennzeichnet in den allgemeinen Fleischhandel gelangt und angeboten wird. Die geforderte Kennzeichnung des Fleisches der nach dem jüdischen Ritus unbetäubt geschächteten Tiere wurde abgelehnt. Hingewiesen wird nicht zuletzt auch auf islamische Schächtbefürworter und die unzähligen "Döner-Verkaufsstände" deren Fleisch in Bezug auf Herkunft und Schlachtung oft nicht verifizierbar ist. Eine Kennzeichnungspflicht kann es in diesem Fall nicht geben, da das betäubungslose Schlachten in Deutschland für Mitbürger islamischen Glaubens, laut Gesetzgebung, nicht existent sein dürfte.

Dr. med. Werner Hartinger D-79761 Waldshut-Tiengen

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