In der Schweiz wird die Verfassung auf normalen gesetzgeberischen Wege geändert (Bundesversammlung und/oder Volk)
100 000 Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten können eine Totalrevision fordern, der Vorschlag muß dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden,
Gegenentwürfe von Ständen, Nationalrat sowie anderen Gruppen, die ebenfalls 100000 zusammen bekommten, sind ebenfalls vorzulegen.