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Thema: Immer schön hochmoralisch bleiben...

  1. #11
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Unverständlich ist, das nach 1990 nicht neu zu ordnen.
    Das ist der Punkt. Zumal das GG hierzu ja auch den Auftrag gibt (gab).

  2. #12
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Kollossale Sauerei, ich meine wie definiert sich Demokratie eigentlich?
    Doch nicht über den Willen von Minderheiten, seit 3000 Jahren haben Minderheiten "das sagen", der revolutionäre Gedanke der Demokratie ist die Idee des Mehrheitswillens.
    Tja, nun, die BRD ist aber keine Demokratie, soll heissen: Nicht als Demokratie gedacht.
    Die BRD ist ein Staat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung:
    Der Mehrheitswillen findet seine Grenze an Freiheit, staatsbürgerlicher Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #13
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Eine lange Zeit galt es nach meinen Erfahrungen als hochanständig, ja beinahe als die Pflicht jedes guten Gutmenschen mit der DDR und deren "Organen" zusammenzuarbeiten, bzw. zu konspirieren.

    Wenn jetzt diese Ikone der bayerischen Sozialdemokratie auch in die Nähe der Stasi gerückt wird, so stimmt mich das doch nachdenklich. Von Oskar L. über Gerhard Sch. bis XY, kontaktfreudig waren offenbar viele.

  4. #14
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    Das ist der Punkt. Zumal das GG hierzu ja auch den Auftrag gibt (gab).
    Nope!
    Einen Auftrag gab es nicht, nur die Feststellung, dass, wenn eine neue Verfassung beschlossen würde, das GG seine Gültigkeit verliere.

    Daraus ist nicht abzuleiten, dass eine neue Verfassung angestrebt werden müsse.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  5. #15
    Seelenmasseur
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    T
    Die BRD ist ein Staat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung:
    Der Mehrheitswillen findet seine Grenze an Freiheit, staatsbürgerlicher Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Grundrechten.
    Ich denke, Grenzen finden sich noch weit mehr als die von dir genannten.

    Wenn du diese Grenzen nicht siehst, dann vermutlich aus dem Grund, weil sie für dich keine Grenzen darstellen, will heißen, du stehst 100% hinter dem GG und lehnst jede Veränderung kategorisch ab..........
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  6. #16
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    Das ist der Punkt. Zumal das GG hierzu ja auch den Auftrag gibt (gab).
    Hört das denn nie, auf.

    1. Es gibt weder einen Auftrag noch eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung die sich aus dem GG ableiten lässt. Art. 146 GG betrifft rein die Geltungsdauer.

    2. In der ursprünglichen Präambel wurde der Wunsch nach einer neuen Verfassung geäußert, falls es zur Wiedervereinigung kommt. Ein Präambel ist aber nicht rechtlich bindend, sie ist eine Einleitung und eine Erläuterung des darauf folgenden Werkes.
    Hinzukommt, das die Väter des GG ihren Wunsch in einem Teil des GG geäußert haben, der nach den Bestimmungen des Art. 79 GG abänderbar ist.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  7. #17
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Das GG ist nicht auf Veränderung sondern auf Statik konzipiert, man bekommt im Grunde immer die gleiche Politik, ganz gleich wo man sein Wahlkreuzchen macht.
    In der DDR war das auf gewisse Weise auch nicht anders...........
    Unse System mit der DDR zu vergleichen, ist sowas von daneben.
    Das GG wurde unter dem Eindruck der Naziherrschaft formuliert, nach der ein demokratisches Bewusstsein erst wachsen musste und man wusste, das gerade das plebiszitäre Element zum Desaster geführt hatte. Deshalb hat man auch vermieden, einen starken Bundespräsidenten und eine starke Zentralregierung zu schaffen und den Bundeesländern weitreichende Rechte gegeben.
    Eine stark plebiszitäres Wahlrecht setzt einen Grundkonsens in Demokratie und Grundwerten voraus, den wir wohl heute weitgehend haben, der damals jedoch sicher nicht vorhanden war, woher auch.
    Ob im Land dann allerdings alles besser wäre, wage ich zu bezweifeln. Die Mehrheit ist zwar grundsätzlich immer im Recht, will aber nicht immer das Richtige.

  8. #18
    Seelenmasseur
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    das gerade das plebiszitäre Element zum Desaster geführt hatte.

    Das ist historisch falsch, in der Weimarer Republik hat es nicht einen einzigen rechtsgültigen Volksentscheid gegeben, das einzige Beispiel des Fürstenentscheids hatte nicht die erforderlichen Kriterien (die Mehrheit war vorhanden, die Mindeststimmenzahl wurde unterschritten) und wurde durch die repräsentativen Organe erst rechtswirksam, d.h. Gesetz.

    Das 3.Reich ist somit zu 100% aus einer zu 100% repräsentativ organisierten Gesellschaft hervorgegangen.

    Diese Gesellschaftsform trifft damit zu 100% die alleinige Schuld.........
    Geändert von Zynixer (13.07.2007 um 11:12 Uhr)
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  9. #19
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hört das denn nie, auf.

    1. Es gibt weder einen Auftrag noch eine Verpflichtung zu einer neuen Verfassung die sich aus dem GG ableiten lässt. Art. 146 GG betrifft rein die Geltungsdauer.

    2. In der ursprünglichen Präambel wurde der Wunsch nach einer neuen Verfassung geäußert, falls es zur Wiedervereinigung kommt. Ein Präambel ist aber nicht rechtlich bindend, sie ist eine Einleitung und eine Erläuterung des darauf folgenden Werkes.
    Hinzukommt, das die Väter des GG ihren Wunsch in einem Teil des GG geäußert haben, der nach den Bestimmungen des Art. 79 GG abänderbar ist.
    Sicher, einfach Strukturierten muß man immer eindeutige "Tue, dies, tue das etc.-Aufträge" geben. Aber es gibt auch konkludente Aufträge. Das sind Aufträge, die sich daraus ableiten, ob ein Staat eine echte "legitime" Verfassung" haben will und ob er das Volk an der Schaffung einer solchen Verfassung beteiligen will.

    Man kann sich natürlich auch mit einem "Provisorium" zufrieden geben, daß unter mitunter seltsamen Umständen zustande kam. Das funktioniert bei der neuen irakischen Verfassung und dem irakischen oder dem afghanischen Parlament doch auch sehr gut.

    Aber für mein echt-demokratisches und freiheitliches Heimatland würde ich mir manchmal schon eine richtige Verfassung wünschen, an der niemand Zweifel haben kann.

  10. #20
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    Standard AW: Immer schön hochmoralisch bleiben...

    Zitat Zitat von Drosselbart Beitrag anzeigen
    Sicher, einfach Strukturierten muß man immer eindeutige "Tue, dies, tue das etc.-Aufträge" geben. Aber es gibt auch konkludente Aufträge. Das sind Aufträge, die sich daraus ableiten, ob ein Staat eine echte "legitime" Verfassung" haben will und ob er das Volk an der Schaffung einer solchen Verfassung beteiligen will.
    Drosselbart, die Argumentation mit den konkludenten Aufträgen funktioniert nur, wenn das Grundgesetz de facto keine Verfassung wäre, sie ist aber eine.
    Da ich heute etwas schreibfaul bin, verweise ich auf diesen [Links nur für registrierte Nutzer], hinsichtlich der Argumentation warum das GG eine Verfassung ist.

    Im Endeffekt ist diese Diskussion über eine angebliche Verpflichtung zur neunen Verfassung nur eine Scheingefecht.
    Fakt ist, das das GG, wie jeder andere Verfassung auch, durch eine neue Verfassung ersetzbar, dazu bedarf es keiner Verpflichtung, dazu bedarf es nur entsprechender Mehrheiten und der Zustimmung des Volkes.
    Nach der momentan geltenden Rechtsauffassung ist eine neue Verfassung gleichzusetzen mit einer Änderung des GG, dadurch sieht der Weg für eine neue Verfassung wie folgt aus:

    1. Verfassungsgebende Massnahmen können mit den in Art. 79 GG vorgeschriebenen Mehrheiten in beiden Häusern eingeleitet werden.

    2. Der aus den Maßnahmen resultierende Entwurf bedarf der Zustimmung des Volkes (Art. 146).

    3. Neue Verfassung tritt in Kraft.

    Hier ist nämlich das wahre Problem, dem sich die Verpflichtungsargumentierer nicht stellen wollen, das Problem die Menschen zu überzeugen, entweder um die notwendigen Mehrheiten in den Parlamenten herbei zuführen oder die Rechtsauffassung in soweit zu ändern, das sich ein anderer Weg zur einer neuen Verfassung ergibt.
    Es ist einfacher sich hinter dem Gerede von einer angeblichen Verpflichtung zur verstecken, als wirklich zwingende Argumente zu finden, um die Menschen davon zu überzeugen, das eine Notwendigkeit einer neuen Verfassung besteht und bloße Änderungen des GG nicht ausreichen.
    Ein anderer Gedanke spielt hier auch eine wesentliche Rolle, wenn ich die Menschen nicht von der Notwendigkeit einer neue Verfassung überzeugen muss, um so einfacher ist es dann, die Zustimmung zur einer neuen Verfassung von den Menschen zu erlangen, denn dann kann man davon ausgehen, das man die Menschen nicht vom Inhalt der neuen Verfassung überzeugen muss, sondern das viele aufgrund des Verpflichtungsumstandes der neuen Verfassung zustimmen würden.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

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