Guantánamo-Gefangenen haben Recht auf Zugang zu US-Gerichten
Gegen ihre Gefangenschaft können sich die Gefangenen von Guantánamo Bay vor US-Gerichten wehren. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberste US-Gericht am Montag gegen den Wiederstand der Regierung von US-Präsident George W. Bush.
HB WASHINGTON. Auch der in den USA geborene Gefangene Yaser Essam Hamdi habe ein Anrecht auf Anhörung, entschieden die Richter. Das Urteil ist eine Niederlage für den US-Präsidenten. "Der Kriegszustand ist kein Blankoscheck für den Präsidenten, wenn die Rechte der Staatsbürger berührt sind", sagte Richterin Sandra Day O'Connor.
Unter weltweitem Protest werden auf dem US-Stützpunkt auf Kuba rund 600 Männer festgehalten. Die meisten wurden während der Kämpfe in Afghanistan vor gut zwei Jahren gefangen genommen. Das US-Militär hält die Männer für gefährliche Terroristen. Weil sie keine Uniform trugen, bezeichnet das US-Militär sie als "ungesetzliche Kämpfer", denen keinerlei Schutz unter internationalen Konventionen zusteht. Weil der Stützpunkt auf Kuba liegt, seien US-Gerichte ebenfalls nicht zuständig, hatten Regierungsanwälte argumentiert.
Diese Interpretation wiesen die Richter am Montag zurück. Die USA hätten volle Rechtshoheit über das Gebiet, und damit seien auch die US-Gerichte zuständig. Hamdi war ebenfalls zunächst auf Guantánamo festgehalten worden. Als sich herausstellte, dass er in den USA geboren war und damit die Staatsbürgerschaft besaß, wurde er in ein Militärgefängnis in den USA verlegt. "Die Rechtsstaatlichkeit verlangt, dass ein feindlicher Kämpfer Gelegenheit haben muss, die Basis für seine Gefangenschaft vor einem neutralen Entscheidungsträger anzufechten", schrieb Richterin O'Connor in der Urteilsbegründung.
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