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Thema: Grundgesetzänderung Artikel 116

  1. #31
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Und wisst ihr was an solch einer GG-Änderung einfach wäre? Wenn man der Argumentation von AgitatorX folgt natürlich. Man nimmt einfach die historischen Gesetze und setzt sie ins GG ein:

    m Reichsbürgergesetz wurde festgelegt, dass nur „Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes“ Reichsbürger sein konnten. Den assimilierten „jüdischen Mischlingen“ wurden das Wahlrecht und eine „vorläufige Reichsbürgerschaft“ zugestanden.

    Das Reichsbürgergesetz hatte unmittelbar zur Folge, dass kein Jude mehr ein öffentliches Amt innehaben durfte. Auch die jüdischen Beamten, die bislang durch das so genannte Frontkämpferprivileg im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1933 von der Entlassung verschont geblieben waren, mussten zum 31. Dezember 1935 den Dienst quittieren. Außerdem verloren Juden das politische Wahlrecht. Durch weitere Verordnungen zum Reichsbürgergesetz wurde 1938 jüdischen Ärzten und Rechtsanwälten die Zulassung entzogen.[6] Bedeutsam wurde schließlich die von Hitler initiierte 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941. Deutschen Juden wurden damit die Staatsangehörigkeit aberkannt, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland nahmen. Bei Deportation verloren Juden mit dem Grenzübertritt ihre Staatsangehörigkeit, zugleich gingen ihr gesamtes Eigentum und Vermögen wie auch ihre Ansprüche aus Lebensversicherungen und Renten förmlich an den Staat über.
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  2. #32
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von AgitatorX Beitrag anzeigen
    "(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt"

    Hier MUSS endlich eine Änderung vorgenommen werden, keine mit direkten Auswirkungen, wohl aber eine mit erzieherischen.

    Deutscher ist, wer dem deutschen Volk angehört.
    Wer die Staatsangehörigkeit besitzt, ist nur ein Staatsbürger der BrD - nicht mehr und nicht weniger kann durch die Deutsche Staatsangehörigkeit bewirkt werden.
    Halte ich für völlig Unsinnig. Gestz dem Falle, dies würde umgesetzt werden. Wird dann die Inschrift des Reichstags in:
    "Den Staatsbürgern der BRD" umbenannt oder kriegen die "nichtdeutschen" Staatsbürger dann eine alternative Institution?
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  3. #33
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von Kazuya Beitrag anzeigen
    Halte ich für völlig Unsinnig. Gestz dem Falle, dies würde umgesetzt werden. Wird dann die Inschrift des Reichstags in:
    "Den Staatsbürgern der BRD" umbenannt oder kriegen die "nichtdeutschen" Staatsbürger dann eine alternative Institution?
    Es bedarf keiner neuen Inschrift! Dieser Schriftzug ist nämlich noch aus einer Zeit, in der kein Deutscher Angst hatte, das Wort "VOLK" überhaupt in den Mund zu nehmen. Damals war man Stolz auf sein VOLK. Auch der Spruch "Dem Deutschen Volke" war genau so gemeint, wie es geschrieben steht.

    Du hast meine Intention nicht verstanden. Du darfst eben gerade NICHT "Deutsches Volk" mit "Gruppe die vomm GG betroffen ist und zufällig Deutsche genannt wird" gleichsetzen.

  4. #34
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von AgitatorX Beitrag anzeigen
    Du hast meine Intention nicht verstanden. Du darfst eben gerade NICHT "Deutsches Volk" mit "Gruppe die vomm GG betroffen ist und zufällig Deutsche genannt wird" gleichsetzen.
    Ich habe dich schon verstanden. Ich bin eben der Meinung, dass jeder der hier lebt, einen Anspruch hat auf Gleichbehandlung. Auch wenn die Inschrift eher einen symbolischen Charakter hat, so stellt sie doch eine Verpflichtung dar, an die die Abgeordneten gebunden sind (Das die Realität momentan weit davon abdriftet ist ein anderes Thema). Nach deinem Vorschlag wären damit Abgeordnete (symbolisch) davon entbunden sich für die Interessen der "nichtdeutschen" Staatsbürger einzusetzen. Das lehne ich ab!
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  5. #35
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von kronkorken Beitrag anzeigen
    bisher scheint es doch so, dass, wer deutscher staatsbürger ist, auch dem deutschen volk angehört. aber das ist sicher nicht das, was Du Dir erhoffst, oder?

    und was verstehst Du bitte unter "erzieherische" auswirkungen?
    1. Wieso sollte der, der Deutscher Staatsbürger ist, dem deutschen Volk angehören? Deutscher Staatsbüger wird man per Stück Papier, Deutscher (dem deutschen Volk angehörend) wird man per Geburt.

    2. Erzieherische Auswirkungen: Damit meine ich, dass es endlich wieder erlaubt ist und offen und laut ausgesprochen wird, dass ein dunkelschwarzer Neger aus Uganda, mit ägyptischen Einfluss kein Deutscher ist, verdammt nochmal. Durch dieses Papier, ist er vom GG betroffen, weil das GG sagt, dass XXX diese rechte haben und xxx jene sind, die dieses Papier (staatsangehörigkeit) besitzen. Allen Trägern des Papiers und damit der Rechte den selben Namen zu geben, wie den Angehörigen eines Volkes, und das alles mit den Wörtern "im Sinne dieses GGs" zu relativieren ist irreführend und unnötig.

  6. #36
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von Kazuya Beitrag anzeigen
    Ich habe dich schon verstanden. Ich bin eben der Meinung, dass jeder der hier lebt, einen Anspruch hat auf Gleichbehandlung. Auch wenn die Inschrift eher einen symbolischen Charakter hat, so stellt sie doch eine Verpflichtung dar, an die die Abgeordneten gebunden sind (Das die Realität momentan weit davon abdriftet ist ein anderes Thema). Nach deinem Vorschlag wären damit Abgeordnete (symbolisch) davon entbunden sich für die Interessen der "nichtdeutschen" Staatsbürger einzusetzen. Das lehne ich ab!
    Hier muss ich Dir leider sagen: Pech gehabt. Deutschland ist nun mal das Land der Deutschen (darum Deutschland, ist klar oder? ) und nur, weil hier diverse linke Politiker Nichtdeutschen eine Bleiberechtsgenehmigung erteilt haben, haben diese nicht das Recht, die gleiche Vertretung zu fordern wie jene echte Deutsche.

  7. #37
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    AgitatorX, es ist gehupft wie gesprungen. Ob nun deine Volksdeutschenbestimmung oder die jetzige gesetzliche Regelung, beides sind Bestimmungen, die nur dem menschlichen Geist entspringen. Simple gesehen also vollkommen willkürlich, denn sie entstammen dem Willen des Menschen.

    Volksdeutsche sind eine Sache der Natur. Einen x beleibigen Menschen als Deutschen zu bezeichnen, udn sei er schwarz oder gelb, ist wahnsinn. Ein Deutscher ist einfach nicht schwarz. Das GG tut dies ja auch nicht, es stattet nur jene, die ein BrD Papier haben diverse schwarze (oder andere) mit den selben Rechten wie Volksdeutsche aus, udn nennt alle jede, die diese Rechte in Anspruch nehmen können, "Deutsche" wobei auch die Bezeichnung "Penner" genommen werden könnte, was sogar besser wäre, da eine Fehlinterpretation verhidnert werden könnte, wie sie oft und auch von mir bis vor kurzem stattfand

  8. #38
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von AgitatorX
    Hier muss ich Dir leider sagen: Pech gehabt. Deutschland ist nun mal das Land der Deutschen (darum Deutschland, ist klar oder? )
    Der Begirff Deutschland leitet sich ab von Ludwig dem Deutschen, der den Ostteil des damals zerfallenden Frankenreichs erhielt.
    Zitat Zitat von AgitatorX
    und nur, weil hier diverse linke Politiker Nichtdeutschen eine Bleiberechtsgenehmigung erteilt haben, haben diese nicht das Recht, die gleiche Vertretung zu fordern wie jene echte Deutsche.
    Doch, das steht so im GG.
    siehe: [Links nur für registrierte Nutzer]
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  9. #39
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Zitat Zitat von AgitatorX Beitrag anzeigen
    Volksdeutsche sind eine Sache der Natur. Einen x beleibigen Menschen als Deutschen zu bezeichnen, udn sei er schwarz oder gelb, ist wahnsinn. Ein Deutscher ist einfach nicht schwarz.
    Das ist 100% Rassismus
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  10. #40
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    Standard AW: Grundgesetzänderung Artikel 116

    Sind gleich VOR dem Gesetz. Aber um gleich VOR diesem zu sein, muss erstmal ein solches Beschlossen sein Und das kann man je nach dem Ausländerfreundlich, oder Deutschenfreundlich.

    Zum Beispiel in Bezug auf den Islam: Hier sollte ganz klar Politik FÜR die Deutschen gemacht werden und nicht für irgendwelche Migranten. Ich weiß, es gibt auch gaaanz wenige Volksdeutsche Moslems, aber die kann man vernachlässigen.

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