Stasi-Akten taugen
nicht als Beweismittel gegen bespitzelte Opfer vor Untersuchungsausschüssen
Mit Befremden hat der Sächsische Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann die Forderung einiger Politiker von SPD und PDS, unter anderem Ministerpräsident Reinhard Höppner, zur Kenntnis genommen, Stasi-Abhörprotokolle im Bundestagsuntersuchungsausschuss zur so genannten Spendenaffäre zu verwenden.
Staatsminister Heitmann: "Für die Beweiserhebung vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gelten grundsätzlich die Regeln der Strafprozessordnung.
Danach dürfen Beweismittel, die auf rechtsstaatswidrige Weise gewonnen wurden, regelmäßig in die Verhandlung nicht eingeführt und nicht verwertet werden. Wer die Aufzeichnungen, die die Staatssicherheit über ihre eigenen rechtsstaatswidrigen Aktivitäten gemacht hat, mit den "Erkenntnissen" gleichsetzt, die auf diese Weise über Opfer der Stasi-Aktivitäten gewonnen wurden, stellt die Dinge auf den Kopf. Es ist ein krasser Unterschied, ob aus Stasi-Akten illegale Telefonmitschnitte verlesen werden oder ob eine Verpflichtungserklärung eines inoffiziellen Mitarbeiters, die dieser wissentlich der Staatssicherheit gegenüber abgegeben hat, zur Überprüfung seiner Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst herangezogen wird.
Ein Verwertungsverbot zu Lasten von bespitzelten und abgehörten Personen dient dem Schutz der Opfer. Diese Unterscheidung ist weder neu noch zum Schutz westdeutscher Politiker konstruiert. Der Umgang des Rechtsstaats mit der Stasi-Hinterlassenschaft unterscheidet nicht zwischen Ostdeutschen und Westdeutschen, sondern zwischen Tätern und Opfern.
Gegen die Verwendung von Abhörprotokollen zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen der bestehenden Gesetze ist nichts einzuwenden.
Vor Gerichten und Untersuchungsausschüssen aber gilt: Zu Lasten von Opfern bleiben die Stasi-Akten zu.
Dass in diesem Zusammenhang Ministerpräsident Höppner von einer "Gnade der westdeutschen Postleitzahl" spricht und eine Rücksichtnahme auf vermeintliche "Befindlichkeiten der Ostdeutschen" einfordert, ist eine Beleidigung für den allergrößten Teil der ostdeutschen Bevölkerung, dem damit eine Solidarisierung mit den Mitarbeitern der Staatssicherheit unterstellt wird."