Luftwaffe kann entführte Flugzeuge abschießen
Die Bundesregierung kann künftig in Notfällen den Abschuss entführter Flugzeuge befehlen. Mit den Stimmen von SPD und Grünen beschloss das Parlament ein Gesetz, das dem Verteidigungsminister dazu das Recht gibt. Voraussetzung ist, dass das Flugzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll. Das Gesetz sieht vor, dass ein mögliches Terror-Flugzeug zunächst abgedrängt und zur Landung gezwungen werden soll. Erst nach der Androhung von Waffengewalt oder Warnschüssen darf das Flugzeug als letztes Mittel abgeschossen werden.
Mit der Neuregelung soll den Piloten, die einen solchen Befehl befolgen, Rechtssicherheit gegeben werden. Anlass für das Gesetz war neben den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA der Irrflug eines jungen Mannes Anfang vergangenen Jahres über Frankfurt am Main. Der Mann hatte einen Motorsegler gekapert, war damit über die Stadt geflogen und hatte gedroht, sich und das Flugzeug in eines der Gebäude zu stürzen. Damals war unklar, wer letztlich den Befehl zum Abschuss der Maschine hätte geben müssen.
Union will Grundgesetzänderung
CDU und CSU lehnten das Gesetz ab, da es ihrer Meinung nach dazu einer Grundgesetzänderung bedurfte. Laut SPD sind die Bundeswehr und die Mehrheit der Experten der Meinung, dass keine Grundgesetzänderung nötig sei.
Das Gesetz regelt zudem umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen am Boden zur Vermeidung von Terrorangriffen aus der Luft. Dazu gehören beispielsweise Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Kontrollen des Flughafenpersonals.
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