Ein wegen des Schmuggelns von Cannabis verurteilter Niederländer hat den Kauf und den Transport der Droge von der Steuer abgesetzt.
Dies war dem Mann möglich, weil er zwar wegen des Schmuggelns verurteilt wurde, aber wegen des Verkaufs des Cannabis freigesprochen wurde.
Der Schmuggler hatte das Urteil wörtlich genommen und erklärt, seine Besteuerungsgrundlage sei von 3,3 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro gesunken, da ihn der nicht bestrafte Kauf und Transport des Cannabis 1,5 Millionen Euro gekostet habe.
Die Interpretation des Urteils wurde der niederländische Zeitung “De Telegraaf” zufolge durch den obersten Staatsanwalt der Niederlande gestützt, demnach die Kosten für eine bestrafte Handlung nicht steuerlich abgesetzt werden dürfen, wohl aber der unbestrafte Teil der vor Gericht verhandelten Tat. Da der Mann nicht für den An- und Verkauf der Drogen verurteilt worden sei, könne er somit die dafür aufgewendeten 1,5 Millionen Euro von der Steuer absetzen, so der Staatsanwalt.
Wie die Zeitung berichtete, habe das Finanzministerium angekündigt, in Berufung gegen den Freispruch zu gehen.
Die Geschichte erinnert mich an einen Einbrecher, der seinerzeit sein Werkzeug und Brecheisen von der Steuer absetzte.