Naja, was soll man sagen dumm gelaufen.
Der bloße Besitz von "Mein Kampf" ist grundsätzlich nicht strafbar. Mit der Verbreitung sieht es da schon anders aus...
Die Urheberrechte von "Mein Kampf" liegen derzeit beim Freisstaat Bayern, der versucht mit allen Mitteln die Wiederauflage oder den Nachdruck des Buches zu verhindern. Also sei froh, das du "nur" eine Klage wegen 86a in Tatmehrheit mit 130 Stgb am Hals hattest und wenn die fallengelassen wurde, hast du eben Glück gehabt. Anders hätte es wahrscheinlich bei einer Urheberrechtsklage ausgesehen.