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Thema: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

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  1. #1
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich hab diese idiotischen Diskussionen langsam satt...
    Warum beteiligst Du Dich dann daran?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    ... tausendmal wird wieder und wieder das selbe durchgekaut.
    Tausendmal werden Fehler richtiggestellt.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Brutus, du willst also eine (neue) Verfassung, warum gehst du dann nicht auf die Straße um eine ausreichende Menge von Menschen davon zu überzeugen, das wir eine (neue) Verfassung benötigen, damit verfassungsgebende Maßnahmen eingeleitet werden?
    Im Internet seinen Standpunkt darzulegen ist sehr viel sinnvoller. Außerdem dikutieren wir gerade die Frage, ob das GG eine Verfassung ist, und nicht, warum es ein Herr Brutus unterläßt auf der Straße für die Einberufung einer verfassunggebenden Volksversammlung zu werben.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es ist nur diese simple eine Frage, diese Diskussion darum ob das GG eine Verfassung ist oder nicht braucht man jetzt nich mehr zu führen, da das deutsche Volk die Souveränität hat, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben ungeachtet davon ob das GG eben eine Verfassung ist oder nicht.
    Kein Mensch hindert Dich, Dich aus dem Thread zurückzuziehen.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Tausendmal werden Fehler richtiggestellt.
    Tausendmal der gleiche Salat.
    Weißt du warum ich diese Diskussionen satt habe, weil es Leute wie dich gibt, die in einem Thread, auch wenn die selben Argumente schon in dem selben Thread und anderen Threads schon so oft ausdiskutiert wurden, wieder mit dem selben Kram kommen, weil sie zu faul zum lesen sind.
    Und jetzt mal ganz in Kürze,

    1. Deine Argumentation missachtet nämlich das was eine Verfassung ist:

    Definition Verfassung:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    2. Art. 146 GG, Gehnehmigung durch die Militärgouverneure etc.
    Dazu kannst du [Links nur für registrierte Nutzer] nachlesen.

    3. Die Rede von Carlo Schmidt ist Ausdruck seiner persönlichen Meinung und muß im Kontext zu den damaligen Verhältnissen gesehen werden. Sie ändert nichts daran, das das GG eine Verfassung ist (siehe vorher).

    Die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, stellt sich überhaupt nicht, denn das GG ist schon aufgrund der Definition des Verfassungsbegriffes eine Verfassung. Auch die Art des Zustandekommens hat keinen Einfluss auf den Status des Grundgesetzes als Verfassung.

    Es bleibt eine simple Frage:

    Bist du das ganze Staatsvolk, Brutus und kannst du mit Sicherheit sagen das das GG in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des deutschen Staatsfolkes widerspricht?
    Wenn ja, dann Belege dies an Hand des GG.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tausendmal der gleiche Salat. Weißt du warum ich diese Diskussionen satt habe, weil es Leute wie dich gibt, die in einem Thread, auch wenn die selben Argumente schon in dem selben Thread und anderen Threads schon so oft ausdiskutiert wurden, wieder mit dem selben Kram kommen, weil sie zu faul zum lesen sind.
    Offensichtlich hast Du die Diskussion ja doch nicht satt. Ist aber Deine Angelegenheit.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    3. Die Rede von Carlo Schmidt ist Ausdruck seiner persönlichen Meinung und muß im Kontext zu den damaligen Verhältnissen gesehen werden. Sie ändert nichts daran, das das GG eine Verfassung ist (siehe vorher).
    Was von Dir kommt, ist erst recht nur der Ausdruck einer rein persönlichen Meinung. Gerade der damalige Kontext spricht dafür, daß Carlo Schmid recht hat, weil er von Anfang an dabei gewesen ist; im Gegensatz zu Dir und mir.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder nicht, stellt sich überhaupt nicht,...
    Der Strang hier und die Rede Schmids sollten Dich schnell vom Gegenteil überzeugen.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    .... denn das GG ist schon aufgrund der Definition des Verfassungsbegriffes eine Verfassung. Auch die Art des Zustandekommens hat keinen Einfluss auf den Status des Grundgesetzes als Verfassung.
    Wenn die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft per definitionem eine demokratische, den Volkswillen respektierende Verfassung sein sollte, dann ja. Deine Definition ist jedoch nicht meine, und auch nicht die von Carlo Schmid.

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Es bleibt eine simple Frage: Bist du das ganze Staatsvolk, Brutus und kannst du mit Sicherheit sagen das das GG in wesentlichen Teilen den Grundüberzeugungen des deutschen Staatsfolkes widerspricht? Wenn ja, dann Belege dies an Hand des GG.
    Warum sollte ich zu Aussagen Stellung beziehen, die ich nie getan habe?

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