Mein lieber Herr Feldherr:
1. eine Umfrage ist kein Beleg dafür, das kein Völkerrechtsbruch vorliegt, zum anderen ist diese Ausbügerung aufgrund Straffälligkeit unter Beachtung des Völkerrechts durch aus in bestimmten Fällen möglich. (Artikel 8 Absatz 3 Satz a II. des Übereinkommen über die Verminderung der Staatenlosigkeit)
2. Das Vorhaben der Linkspartei ist auch kein Beleg gegen den Völkerrechtsbruch. Wobei hier die Sachlage nicht eindeutig ist, denn das Verhalten das sie damit bestrafen wollen, erfüllt zwar die Bedingungen des bereits erwähnten Teiles des Artikels 8, aber man könnte mit einem Verstoß gegen Artikel 9 des Übereinkommens argumentieren.
Kommen wir nun zu deinem Vorschlag für den Artikel 16, Feldherr. Der Absatz 1 deines Vorschlages stellt ein Verstoß gegen Artikel 9 des Übereinkommens dar, da der Begriff Deutschtum politisch-ethnisch definiert ist.
Und der Absatz 2 deines Vorschlages ist schon ein Verstoß gegen [Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer] vom 30. August 1961
Von Deutschland unterzeichnet und ratifiziert siehe BGB II. 1977 S. 597
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Hat sich in den letzten zehn Jahren sehr stark ndert, so dass kaum noch Asylanten anerkannt werden. Die Drittstaatenregelung ist etwas zweifelhaft und für politische Flüchtlinge, die aus der schlimmsten Situation - dem Bürgerkrieg - kommen, gibt es oft kein Aufenthaltsrecht.
Eigentliches Problem ist aber nicht die Rechtsgrundlage, sondern die Praxis durch viele Richter.
Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
Nach Art. 16a GG können Flüchtlinge, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten eingereist sind, ohne Asylverfahren in einen solchen Drittstaat zurückgeschoben werden.
Zu den sicheren Drittstaaten zählen außer den Staaten der Europäischen Union, die Schweiz, Österreich, Finnland, Norwegen, Polen und die Tschechische Republik.
Die Drittstaatenregelung entstand unter dem damaligen CDU-Innenminister Schäuble und dem SPD-Vorsitzenden Engholm aufgrund der stark angestiegenen Asylbewerberzahlen von fast 400.000 pro Jahr Anfang der 90er Jahre.
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