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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16 - 19

  1. #11
    Deutschland! Benutzerbild von Reichsadler
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Artikel 16
    [Ausbürgerung, Auslieferung]
    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
    Die BRD-Staatsbürgerschaft darf lediglich dann entzogen werden, wenn ein Fall eintritt, der in einem anderen Bundesgesetz beschrieben ist, dies gilt aber auch nur, wenn der Betroffene eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt.

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
    Jeder Deutsche kann aufgrund eines deutschen Gesetzes für ein Verbrechen im Ausland an die EU oder ein internationales Gericht ausgeliefert werden.

  2. #12
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das diese Ausführung des Artikels offener Völkerrechtsbruch ist, ist dir doch bewußt Feldherr?
    Quatsch, die Schweizer wollen das machen,

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    und sogar die Linkspartei.

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    Ausbürgerung ist ein legitimes Mittel, für alle die nichts von Deutschtum halten.

  3. #13
    Bright Benutzerbild von quinchu
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Feldherr Beitrag anzeigen
    Ist auch zu ändern

    Artikel 16
    [Ausbürgerung, Auslieferung]

    (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf Volksdeutschen nicht entzogen werden. Eingebürgerten wird die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden, wenn sie sich als dem Deutschtum unwürdig erwiesen haben.

    Das Nähere regeln Bundesgesetze

    (2) Kein Volksdeutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Für Eingebürgerte kann durch Gesetz eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.


    womit wir dann türkisches Niveau erreicht hätten.
    "In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige"

    Karl Kraus
    Publizist, Schriftsteller - 1874-1936

  4. #14
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von quinchu Beitrag anzeigen
    womit wir dann türkisches Niveau erreicht hätten.
    Das wollte ich doch soeben schreiben .
    kol-ut-shan

  5. #15
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Das wollte ich doch soeben schreiben .
    Die Juden in Israel haben übrigens ähnliche Gesetze. Juden sind privilegiert.

  6. #16
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Feldherr Beitrag anzeigen
    Die Juden in Israel haben übrigens ähnliche Gesetze. Juden sind privilegiert. ; )
    Inwiefern "ähnliche" ? Kennst Du Dich mit den israelischen Gesetzen aus?
    kol-ut-shan

  7. #17
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Inwiefern "ähnliche" ? Kennst Du Dich mit den israelischen Gesetzen aus?
    Man hört und liest einiges

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  8. #18
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Feldherr Beitrag anzeigen
    Man hört und liest einiges
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    Soll ich im erst mich mit der Hetzseite beschäftigen ?(

    Wenn ein idiot "Recht auf Rückkehr" als "rassistisch" einstuft, ist das sein Problem. Nur kann sein Gefassel nicht als Argument für eine ernste Diskussion hineingezogen werden, sorry.
    Geändert von tabasco (03.06.2007 um 21:05 Uhr)
    kol-ut-shan

  9. #19
    GESPERRT
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Soll ich im erst mich mit der Hetzseite beschäftigen ?(

    Wenn ein idiot "Recht auf Rückkehr" als "rassistisch" einstuft, ist das sein Problem. Nur kann sein Gefassel nicht als Argument für eine ernste Diskussion hineingezogen werden, sorry.
    Und das

    Israel: Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei „unpatriotischem Verhalten“

    Ein vom israelischen Parlament (Knesset) verabschiedetes Gesetz ermöglicht der israelischen Regierung seit Mittwoch, allen israelischen Bürgern, die sich „unpatriotisch gegenüber dem jüdischen Staat Israel“ verhalten, ihre Staatsangehörigkeit zu entziehen. Wie das Internationale Medienzentrum für den Mittleren Osten (IMEMC) berichtete, wurde dieses Gesetz vor allem im Hinblick auf die Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft verabschiedet. Diese stellen 20% der Gesamtbevölkerung dar.

    Das neue Gesetz wurde trotz Vorbehalte und Ablehnung von Seiten der israelischen Generalstaatsanwaltschaft aufgrund fehlender Definition von „Patriotismus“, legalisiert. So zählt ein Touristenbesuch bei einer „feindlich gesinnten Nation“ ebenso wie der „Aufruf zu einem Terroreinsatz“ zum „unpatriotischem Verhalten“. Gleichermaßen schürt das Gesetz die Angst bei der palästinensischen Bevölkerung, dass allein „palästinensisch sein“ Grund für die Aberkennung der israelischen Staatsbürgerschaft sei.

    Der israelische Generalstaatsanwalt nannte die Verordnung „drastisch sowie extrem, die in alle zivile Freiheiten eingreift“. Zugleich verstößt es gegen das internationale Recht.

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  10. #20
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 16

    Zitat Zitat von Feldherr Beitrag anzeigen
    Und das ; )
    Ente wie die "DNA-Testes zu Feststellung der Volkszugehörigkeit".
    Keine einzige Meldung außer aus dem Paliwood, weder von Knesset noch sonst im Netz. Es existieren aber in der tat viele Entwürfe.
    kol-ut-shan

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