Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
Nach Art. 16a GG können Flüchtlinge, die aus sogenannten sicheren Drittstaaten eingereist sind, ohne Asylverfahren in einen solchen Drittstaat zurückgeschoben werden.
Zu den sicheren Drittstaaten zählen außer den Staaten der Europäischen Union, die Schweiz, Österreich, Finnland, Norwegen, Polen und die Tschechische Republik.
Die Drittstaatenregelung entstand unter dem damaligen CDU-Innenminister Schäuble und dem SPD-Vorsitzenden Engholm aufgrund der stark angestiegenen Asylbewerberzahlen von fast 400.000 pro Jahr Anfang der 90er Jahre.
ok...verstehe...danke