Die BRD-Staatsbürgerschaft darf lediglich dann entzogen werden, wenn ein Fall eintritt, der in einem anderen Bundesgesetz beschrieben ist, dies gilt aber auch nur, wenn der Betroffene eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt.
Jeder Deutsche kann aufgrund eines deutschen Gesetzes für ein Verbrechen im Ausland an die EU oder ein internationales Gericht ausgeliefert werden.