In einer waren Demokratie darf ich sagen was ich will weil ich ein Mensch mit eigenen Gedanken und einem freien Willen bin.Im gegensatz zu dem Selbsthass der in Deutschland von Politik und Medien ständig neu entfacht wird,haben die einstigen Sieger kein Problem mit unserer Vergangenheit.(Natinalsozialistische Symbole und Meinungen sind weder in den USA noch in England,um nur die beiden Hauptzerschläger Deutschlands zu nennen,verboten.
Das ist schon merkwürdig oder,zeigt aber wieder einmal wie unsouverän Deutschland ist und sich nach Richtlinien anderer richtet.Unser einst so stolzes Land mit seiner(noch)mehrheit an Bürgern ist verkommen zu einem Staat ohne eigenen Willen.
und wann endlich wird der Artikel 4 (Religionsfreiheit...) im GG ueberarbeitet bzw. angepasst ?
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
1. Mai 2035 – Heute wurde das Grundgesetz mit über 90% Stimmen der Parlamentarier geändert. Nachdem es mit dem Ermächtigungsgesetz gelungen war, die meisten Dhimmis aus dem Parlament zu verbannen war dieses Abstimmungsergebnis zu erwarten.
Artikel 5 lautet nun folgendermaßen:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht solange nicht statt wie sich kein Moslem beleidigt fühlt.
(2) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind solange frei wie sie dem Koran nicht widersprechen. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Einstein: "Wissenschaft ohne Religion ist lahm, Religion ohne Wissenschaft blind."- Fallersleben: "Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt..."
Mitglied der AfD
hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
Artikel 6
[Ehe und Familie; nichteheliche Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern
daran hätten sich die 5 linken BVG-Richter beim Thema Homo-Ehe mal halten sollen.
Leer Worte . Mehr nicht .
It´s all a matter of opinion
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