Die "Braunbären" machen sich schon strafbar, wenn sie sich mit ihren äusseren Insignien (Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sehen lassen und ihre typischen Auffassungen (Volksverhetzung) öffentlich äussern.
Und was die "Kollektivschuld" betrifft: Man kann auch schuldhaft etwas unterlassen, wozu man verpflichtet ist. Die Gemeinschaft der Moslems distanziert sich nicht in klarer und überzeugender Weise von den Kriminellen in ihren Reihen. Die westliche Wertegemeinschaft hat überhaupt keinen Anlass, sich einem Spielchen Marke guter Moslem / böser Moslem auszusetzen, bei dem die einen als Inhaber von Freiheitsrechten und Gleichheitsansprüchen auftreten und die anderen als gewalttätige Erpresser.
Und ausserdem habe ich - last not least - auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hingewiesen. Der ist durch eine dunkelgelbe Karte in Gestalt des Minarettverbots bestimmt nicht verletzt. Es ist noch nicht einmal klar, ob hier überhaupt eine Verletzung der Religionsfreiheit vorliegt, der Präsident des europäischen Gerichtshofes hat sich dazu zumindest skeptisch geäussert:
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