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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

Hybrid-Darstellung

  1. #1
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ein bemerkenswerter Vorgang ist, das im Absatz 3 ausdrücklich von "Rassen" gesprochen wird, obwohl es die laut p.c.-Definition ja eigentlich gar nicht gibt!
    Ergänzung für all jene, die ideologisch im Dritten Reich hängengeblieben sind. Wie wichtig diese Ergänzung ist, kann man hervorragend am Beispiel dieses Forums nachvollziehen.

  2. #2
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
    sehe ich genau so. richard

  3. #3
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    3.2 und 3.3 sind vor allem typisches postmodernes und an sich völlig überflüssiges Geschwafel, in 3.1. steht alles.
    Manche Zeitgenossen brauchen das Schwarz auf Weiss, damit sie nicht anfangen Haare zu spalten und damit Zeit zu vergeuden. Eindeutigkeit ist daher ein Muss! Nicht alle Zeitgenossen sind so gebildet wie du das sein willst.
    Geändert von Dubidomo (18.06.2018 um 11:51 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen, über das meistzitierte aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?

    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Ist komplett zu überarbeiten :rolleyes:


    Artikel 3 [Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz des Deutschtums, Vorrangsstellung der Volksdeutschen];

    (1) Die volksdeutsche Frau und der volksdeutsche Mann sind gleichberechtigt.

    (2) Das Christentum, die deutsche Kultur, die deutsche Sprache und die europide Rasse stehen als Eckpfeiler des Deutschtums unter besonderen Schutz und besitzen rechtlichen Vorrang.

    (3) Volksdeutsche sind bevorrechtigt

    Das Nähere regeln Bundesgesetze

  5. #5
    Hup holland hup! Benutzerbild von Biskra
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Da kommt wieder der kleine Adolf durch.

    Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    Artikel 3
    [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    ok soweit, wobei die Umsetzung wohl von der jeweils konkreten Situation abhängt.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    Diese Gleichstellung steht konträr zur islamischen Denkweise, in welcher der Mann der Frau übergeordnet ist. Deshalb kann der Koran in D nicht als gleichwertig betrachtet werden, weil alleine diese Auffassung gegen das GG verstösst.

    Ferner ist mit diesem Artikel ist in der Vergangenheit wohl mehr Schindluder getrieben worden, als mit vielem anderen. Primär wurde unter Gleichberechtigung ja neben der gesellschaftlichen Gleichberechtigung die berufliche in den Vordergrund gerückt. Deshalb wohl auch die Quotenregelungen bei den Grünen, usw.

    In all dem wird aber nicht berücksichtigt, dass es eine biologische Pflicht der Fortpflanzung gibt. Wenn sich jemand GEGEN KINDER aber FÜR BERUF entscheidet, dann bedeutet dies oftmals, dass die vorgegebene familiäre Evolutionskette abstirbt.

    Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!

    Insofern werwischen die sogenannten Gleichberechtigungsfanatiker diesen Aspekt, nur um selber mehr Geld & Status in ihrem Berufsleben erarbeiten zu können.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Wie sieht dies aus für Feinde des GG? Wenn es Gruppierungen gibt welche langfristig darauf abzielen, die Macht zu übernehmen, um ihre Rechtsvorstellungen (z.B. Einführung der Scharia) durchzusetzen, dann muss es klar definiert werden, dass die Gleichberechtigung nur dann gilt, wenn das GG als ALLGEMEINE gesellschaftliche GRUNDLANGE nicht nur verbal, sondern tatsächlich akzeptiert und umgesetzt wird.

    Feinde des GG müssen auch als solche behandelt werden!
    Geändert von kritiker_34 (02.06.2007 um 20:35 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  7. #7
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    (...)
    Bei denjenigen Familien jedoch, welche 2, 3, 4 oder mehr Kinder erziehen enstehen auf Grund obiger Schieflage eklatante Nachteile! z.B. basiert unser Rentensystem auf dem Generationenvertrag. Soll heissen, die Kinder der JETZT-GENERATION müssen nicht nur die eigen Eltern im Alter wirtschaftlich unterstützen, sondern auch die älter werden KINDERLOSEN!(...)
    Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
    kol-ut-shan

  8. #8
    Tastaturdesinfizierer
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    ... Die Bilanz gleicht sich also aus.
    Eben nicht.
    Die Kinderlosen zahlen zu wenig.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Achsel-des-Bloeden Beitrag anzeigen
    Eben nicht.
    Die Kinderlosen zahlen zu wenig.
    Man sollte einmal die indirekten Kosten und SOZIALEN FOLGEN berücksichtigen. Dann sieht die Bilanz anders aus, als derzeit dargestellt, bzw. schöngeredet von den kinderlosen Politikern.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
    Wie gerne es doch vergessen wird, dass die Kinderlosen auch mehr in die besagten Kassen einzahlen, als die Kinderreichen. Die Bilanz gleicht sich also aus.
    es geht nicht nur ums Geld! Wer soll denn in den Altenheimen den Pflegedienst übernehmen? Wer soll Lehrer für die nachwachsende Generation sein? Insofern sind die kinderlosen - auch aus gesellschaftlicher Sicht - die wirklichen Leistungsverweigerer.
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

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