Zitat von
Dubidomo
Hier irrt das Bundesverfassungsgericht. Die Artikel 1 bis 19 sind Grundrechtsartikel, die gemäß Artikel 19 GG Absatz 2 nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Artikel nach Artikel 19 haben nicht dieselbe Wertigkeit wie die Artikel 1 bis 19 GG. Ich wundere mich schon seit einiger Zeit über Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Da gibt es einige. Es mutet auch seltsam an, dass Nichtjuristen Mitglieder des Verfassungsgericht werden dürfen, ohne fachlich ausgebildet zu sein und in einem langen Arbeitsleben als Richter ihre Qualitäten bewiesen zu haben. Das ist so, als wenn Krankenpfleger, weil sie verdient sind, nun Chefarzt werden dürfen. Der Bundestag hat hier die Pflicht die Verfassung anzupassen. Nicht das Bundesverfassungsgericht ist Gesetzgeber sondern allein der Bundestag. Der Bundesrat darf meckern, mehr aber nicht!