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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

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  1. #1
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Biskra Beitrag anzeigen
    Das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ich zitiere mal:



    BVerfGE 12, 45 (52f)

    Kurz zusammengefasst: Wehrpflicht nur für Männer steht so im Grundgesetz, also musset auch in Ordnung sein. Seitdem verweist das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder auf diese geniale Argumentation, wenn's mal wieder mit der Frage der Verfassungsgemäßheit der Wehrpflicht konfrontiert wird.
    Hier irrt das Bundesverfassungsgericht. Die Artikel 1 bis 19 sind Grundrechtsartikel, die gemäß Artikel 19 GG Absatz 2 nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Artikel nach Artikel 19 haben nicht dieselbe Wertigkeit wie die Artikel 1 bis 19 GG. Ich wundere mich schon seit einiger Zeit über Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Da gibt es einige. Es mutet auch seltsam an, dass Nichtjuristen Mitglieder des Verfassungsgericht werden dürfen, ohne fachlich ausgebildet zu sein und in einem langen Arbeitsleben als Richter ihre Qualitäten bewiesen zu haben. Das ist so, als wenn Krankenpfleger, weil sie verdient sind, nun Chefarzt werden dürfen. Der Bundestag hat hier die Pflicht die Verfassung anzupassen. Nicht das Bundesverfassungsgericht ist Gesetzgeber sondern allein der Bundestag. Der Bundesrat darf meckern, mehr aber nicht!

  2. #2
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 3

    Zitat Zitat von Dubidomo Beitrag anzeigen
    Hier irrt das Bundesverfassungsgericht. Die Artikel 1 bis 19 sind Grundrechtsartikel, die gemäß Artikel 19 GG Absatz 2 nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Artikel nach Artikel 19 haben nicht dieselbe Wertigkeit wie die Artikel 1 bis 19 GG. Ich wundere mich schon seit einiger Zeit über Fehlentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Da gibt es einige. Es mutet auch seltsam an, dass Nichtjuristen Mitglieder des Verfassungsgericht werden dürfen, ohne fachlich ausgebildet zu sein und in einem langen Arbeitsleben als Richter ihre Qualitäten bewiesen zu haben. Das ist so, als wenn Krankenpfleger, weil sie verdient sind, nun Chefarzt werden dürfen. Der Bundestag hat hier die Pflicht die Verfassung anzupassen. Nicht das Bundesverfassungsgericht ist Gesetzgeber sondern allein der Bundestag. Der Bundesrat darf meckern, mehr aber nicht!
    Was erwartest Du von einer obersten Richterin wie "Susanne Baer".

    Diese Frau ist "verpartnert" mit ihrer lesbischen Freundin, Grünen - Mitglied und war vor ihrer Zeit als Verfassungsrichterin "Lehrstuhlinhaberin für Genderfragen"...

    Dass solche widerlichen Subjekte wie diese Frau Susanne Baer den Verfassungsgrundsatz "Schutz der Familie" oder auch "Schutz des ungeborenen Lebens" umsetzen?
    Sie hat in ihrer bisherigen Karriere alles getan, um das deutsche Grundgesetz zu bekämpfen, warum sollte dies jetzt in diesem Amt anders sein?

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