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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

  1. #11
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Besatzungsstatut 10. April 1949, Absatz 5:
    Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.
    Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.
    Man merkt deine Unlogik meine liebe Natasha und deine Defizite in der Rechtslehre.
    Bis zur Wiedervereinigung galt das Grundgesetz nur für Westdeutschland, also für die ursprüngliche Bundesrepublik und somit nicht für Deutschland als Ganzes (du kommst mir ja sonst wieder mit Artikel 2 des Deutschlandvertrages.)
    Relevant ist in diesem Fall nur Artikel 1 des [Links nur für registrierte Nutzer] mit der Aufhebung des Besatzungsstatutes.
    Da der Vertrag 1955 Inkraft trat, betrifft deine Behauptung nur die Änderungen des Grundgesetzes die in den ersten 6 Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes enthalten sind.

    Also Natascha, kannst du belegen das diese 6 Gesetze nicht die Zustimmung gemäß des Besatzungstatutes hatten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #12
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Deutschland selbst ist definiert in den Grenzen vom 31.12.1937. Nachzulesen im Grundgesetz.
    Dummerweise wird im Grundgesetz das Staatsgebiet Deutschlands nicht konkretisiert, wie du behauptest. Es wird nur auf die Grenzen des Deutschen Reiches bezug genommen, um einen Teil der deutschen Staatsangehörigkeit zu definieren.


    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Art. 2 führt Art. 1 ad adsurdum.
    Ich sagte ja, das du Defizite in Rechtslehre hast. Du berufst dich doch so gerne auf Carlo Schmid. Wie sagte er so schön vor dem Parlamentarischen Rates,
    "Es geht nicht um die Schaffung eines neuen Staates, sondern um die Reorganisation eines Teils des deutschen Staates.
    Das Besatzungsstatut galt auch nur für einen Teil des deutschen Staates. Der andere Teil war unter russischer Kontrolle.
    Deine Schlußfolgerungen wären durchaus richtig, wenn sich das Besatzungsrecht auf dem Besatzungsstatut gründen würde, aber das Besatzungsstatut ist eine Norm die aus dem Besatzungsrecht resultiert. Der Deutschlandvertrag besagt einfach und völkerrechtlich bindend, das die Westalleierten auf einen Teil ihrer Besatzungsrechte hinsichtlich der Bundesrepublik verzichten, was mit der Aufhebung des Besatzungsstatutes konretisiert wurde.

    Ja. Die fehlende Genehmigung.
    Dann belege, das die Gehnehmigung gefehlt hat.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #13
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Einem wollen kann kein sein entspringen. Das ist Basis deines gesamten "Vortragens".

    Klarer Fall von FF wie "föllich falsch". Jedes spezifisch menschliche sein entspringt menschlichem Wollen, das unterscheidet Menschen von Tieren.

    Die UNO - Resolution, nach der formalrechtliche Mängel gravierenden völkerrechtlichen Gestaltungen auf keinen Fall entgegenstehen können (deutsche Ostgrenzen) kennst Du ganz sicher, die will ich deshalb hier nicht zum vierten mal auf diesem Forum veröffentlichen.

    Dass ein hinreichend geschlossener kollektiver Wille auch rechtlich konstitutiv und sogar kulturschöpfend sein kann, ist auch schon lange von [Links nur für registrierte Nutzer] beschrieben.

    In den Ordnungsprinzipien der heutigen Mehrheit, der Weltrechtsgemeinschaft, herumzuwühlen, um etwas gegen ihren festen Willen gerichtetes formalrechtlich begründen zu wollen, hat schon was von Surrealismus.

    Wenn Ihr Euch zum Verrecken nicht mit den heutigen Grenzen Deutschlands abfinden wollt, dann sucht Euch gefälligst mit offenem Visier Mitstreiter für eine Front gegen den heutigen Weltfrieden, vielleicht finden sich irgendwann wieder genug Leute, denen man den Krieg als Vater aller Dinge verkaufen kann.

    Im fortgeschrittenen Atomwaffenzeitalter würde der totale Krieg sich natürlich als Vater eines dritten Evolutionszuges auswirken, aber das wäre eventuell eine überdenkenswerte Perspektive für unseren wundervollen Planeten.

    Aller guten Dinge sind drei, vielleicht kommt im dritten Anlauf doch noch was besseres heraus als die verfressenste Dinosaurierart wie im ersten Anlauf und die mit grossem Abstand heimtückischste Affenart im zweiten Anlauf.
    Geändert von GG146 (04.05.2009 um 23:40 Uhr)

  4. #14
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Natascha Beitrag anzeigen
    Magst auch noch so sehr qiecken und kreischen: die Fakten sind klar und offenkundig.
    Den Spruch kann ich nun wirklich volley zurückgeben

  5. #15
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    ...Was bedeutet eigentlich. .Artikel 2...?..
    Hallo Forum!

    Auch dieses ist ein wunderbares Bekenntnis zur Freiheit eines jeden Menschen. Unter dem Schutz des Grundgesetzes ist damit jeder Lebensentwurf möglich und eine kulturelle Gleichschaltung soll es nicht geben. Niemand hat einem anderen Menschen vorzuschreiben, wie er zu leben hat. Das ist die Basis einer freien Entfaltung der Persönlichkeit.

    MfG Q.

  6. #16
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Hallo Forum!

    Auch dieses ist ein wunderbares Bekenntnis zur Freiheit eines jeden Menschen. Unter dem Schutz des Grundgesetzes ist damit jeder Lebensentwurf möglich und eine kulturelle Gleichschaltung soll es nicht geben. Niemand hat einem anderen Menschen vorzuschreiben, wie er zu leben hat. Das ist die Basis einer freien Entfaltung der Persönlichkeit.

    MfG Q.
    Ja, wunderwunderwunderbar...

    Und das beste daran:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Wer wollte an unseren wunderbaren Eingriffsgesetzen zweifeln?

  7. #17
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Zitat Zitat von Arndt Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Hulasebdender
    Nach wie vor gilt das Grundgesetz. Der Verurteilte genießt das unveräußerliche Grundrecht auf Leben.
    ... Was das Opfer offenbar nicht genießen konnte. Gesetze sollten jedoch darauf abzielen, das unveräußerliche Grundrecht auf Leben nicht selektiv zu bieten. Erweist sich ein Gesetz (das gilt auch für das Grundgesetz) als unvollkommen, ist es die Pflicht eines verantwortungsbewussten Parlaments, es entweder der Realität anzupassen oder die Realität so zu verändern, dass das Gesetz seinen Sinn uneingeschränkt erfüllen kann. Soweit Konsens?
    Nein, kein Konsens.

    Grundrechte kann man verletzen. Mord verletzt ein solches Grundrecht. Das kann der Staat nicht verhindern, und dazu verpflichtet das Grundgesetz ihn auch nicht.

    Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland, nicht selbst ein Grundrecht zu verletzen, außer wiederum im Fall eines Grundrechtekonfliktes.

    Die Tatsache, dass Deutschland Mord, ebenso wie Unfälle und Krankheiten, nicht generell verhindern kann, bedeutet nicht, dass das Grundgesetz umgeschrieben gehört. Die Bundesrepublik Deutschland darf nicht selbst ihre Einwohner umbringen, und daran hält sie sich.

  8. #18
    urdeutsch Benutzerbild von Frank
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 2

    Leichenfledderei.

    Zu.

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