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Thema: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    GRUNDGESETZ (GG)
    für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 1
    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
    Geändert von bernhard44 (31.05.2007 um 10:49 Uhr)

  2. #2
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
    Registriert seit
    26.01.2007
    Ort
    Im tiefen Süden
    Beiträge
    11.544

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    GRUNDGESETZ (GG)
    für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 1
    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    Das Deutsche Volk mag sich ja zu den Menschenrechten bekennen, was diverse Regierungen betrifft, da sehe ich rot/grün/schwarz/rot. Die besten Beispiele sind ja Hartz4 und Stasi2.0.
    Das GG scheint für bestimmte Politiker ja nur noch ein lästiges Hindernis beim "Durchregieren" zu sein. Ansonsten müsste nicht das Verfassungsgericht dauernd eingreifen.
    "Bund der Kaisertreuen"

  3. #3
    Bayer Benutzerbild von Schlumpf
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    Beiträge
    1.287

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
    Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.

    Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.

    Alles sehr schwammig.
    Leben und leben lassen!

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
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    Ort
    NRW
    Beiträge
    1.029

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?


    GRUNDGESETZ (GG)
    für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 1
    [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

    eine sehr gute Idee

  5. #5
    Kenshin-Himura
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Schlumpf Beitrag anzeigen
    Ein riesen Problem ist doch, dass niemand wirklich weiß, was Würde eigentlich ist.
    Damit ist man von vorneherein schon der Willkür der Justiz ausgeliefert.

    Sehr erstaunlich finde ich auch, dass die Würde Verstorbener höher angesiedelt ist als z.B. die freie Meinungsäußerung.

    Alles sehr schwammig.
    Volle Zustimmung.

  6. #6
    Hail to the King, baby! Benutzerbild von Hexenhammer
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    7.541

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Finde ich alles sehr gut. Ab wann wird dieses Gesetz umgesetzt?

    Eimy

    Requiem aeternam dona ei, Domine.
    Et lux perpetua luceat ei.
    Requiescat in pace.

  7. #7
    Seelenmasseur
    Registriert seit
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    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    hiermit möchte ich eine Diskussion anstossen über das meistzitierte, aber sicher auch unbekannteste Gesetzeswerk des deutschen Volkes!
    Was bedeutet eigentlich........................................ ..............?
    Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
    An einem Tag...........
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  8. #8
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Über 20 Threads gleichzeitig über das GG?
    An einem Tag...........
    wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:]

  9. #9
    Seelenmasseur
    Registriert seit
    21.02.2007
    Beiträge
    556

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Bernhard44 Beitrag anzeigen
    wenn du dir Mühe gibst, schaffst du es, sie wenigstens zu lesen!:]
    Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
    Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
    Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.

    Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
    Wer Radischen kauft, sollte sie sich besser nicht von unten anschauen.

  10. #10
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: GRUNDGESETZ (GG) Artikel 1

    Zitat Zitat von Zynixer Beitrag anzeigen
    Ich kenne das GG, und auch andere Verfassungen, finde es übrigens auch interessant, sie zu lesen, im allgemeinen haben sie etwas pathetisch wohlklingendes, es kommt eine Stimmung "Vive la Republique" auf, die gesellschaftliche Realität muß sich dann meist den abgelagerten und modrigen Realitäten der jeweiligen Gesellschaften beugen.
    Inzwischen haben ja auch die meisten Bananenrepubliken die tollsten Verfassungen.
    Sind aber trotzdem nur Banananenrepubliken.

    Verfassungswirklichkeit und Verfassung kann man nur in Einklang bringen, wenn man sich auf Interpretation der jeweiligen gesellschaftlichen Wirklichkeit einläßt.
    genau deswegen auch über zwanzig Stränge!
    Denn innerhalb der Diskussion ergibt sich automatisch eine Abgleich zwischen geschriebener Verfassung und der gelebten Realität sowie der gefühlten Stimmung!

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