Zitat von
kritiker_34
Wenn man sich innerhalb der westlichen Wertegemeinschaft bewegt dann gibt es sicherlich ein breites Verständnis darüber.
Wie sieht es aber z.B.mit Pädophilen aus? Verletzen diese nicht die Würde eines Kindes, um ihre perversen Phantasien auszuleben? Dann kommt oftmals der Hinweis auf die "Gleichberechtigung" der Pädos, usw.
Wer von den Pädos berücksichtigt den u.U. lebenslangen Schaden des Kindes? Steht in der Rechtsprechung die WÜRDE des KINDES im Vordergund, oder wird auf Sentimentalitäten des Pädos Rücksicht genommen?
Das der mitteleuropäische Wertekanon überhaupt in Frage gestellt wird, haben wir dem "Missbrauch der Gleichberechtigung" zu verdanken.
Warum jedoch werden unsere "Kulturbereicherer" - welche teils ein völlig anderes Rechtsverständnis haben - oftmals mit Samthandschuhen angefasst, während man für geringe Verkehrsdelitkte eins aufgebrummt bekommt?
Insgesamt hängt es ja von der UMSETZUNG unseres GG und der jeweiligen Gesetze ab. Paoier alleine ist geduldig. Die DDR nannte sich ja auch "demokratisch" obwohl dort ein völlig anderer Bezug hergestellt wurde.