Hallo, hbss!
À propos "freie Medien": Nenne uns bitte die (Nachrichten-)Quelle für den Grund deines Protestaufrufs.
Ob hbss' Vorwurf stimmen könnte, kann jeder am Wahltag selbst feststellen: Sind die Wahlunterlagen dem Wähler in irgendeiner Weise zugeordnet (z.B. im Zusammenhang mit dem Wählerregister; Wählernummer auf den Wahlunterlagen), bevor sie ihm fürs Wählen ausgehändigt werden, so kann der Verdacht erhoben werden. Werden die Wahlunterlagen allerdings willkürlich/per Zufall zugeteilt (z.B. von einem Unterlagenstapel), so besteht der Verdacht in keiner Weise.
Nach dem Wählen, in der Urne, sind die Wahlzettel nur noch mittels äußerst aufwändiger kriminalistischer Methoden klassifizierbar, wenn sie keine einfachen Hinweise (z.B. Wählerverzeichnisnummer) beinhalten.
Bei Briefwahl kann man natürlich stets verdächtigen, dass vorher oder nachher manipuliert werden könnte.
Gruß Fars