Berlin - Das Parteipräsidium geht davon aus, daß die NPD bei Wegfall der Sperrklausel mindestens 2-4 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden werde. Für einen Abgeordneten seien dann max. 1% der deutschen Wählerstimmen erforderlich und viele Bürger würden dann zusätzlich die NPD wählen, wenn sichergestellt ist, daß nationale Abgeordnete ins Parlament kommen.
Da sich die Organklage auf die 25jährige Untätigkeit der Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1979 bezieht, sieht das NPD-Präsidium gute Chancen auch kurzfristig eine Änderung der undemokratischen 5%-Sperrklausel herbeizuführen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2004 auf die Organklage der NPD auf Aussetzung der 5% Sperrklausel vom 23. April 2004 reagiert. Der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat und das Bundeskanzleramt sind bis zum 21. Mai 2004 zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Da für die mit der NPD freundschaftlich verbundenen Parteien im europäischen Ausland ebenfalls keine Sperrklausel gilt, werden zudem die British National Party (BNP) aus England, die Forza Nuova (FN) aus Italien, die Falange Espaniola (FE) aus Spanien erstmalig mit im neu zu wählenden Europaparlament vertreten sein. Die Euro-Rechte wird sich am 13. Juni in Europa mit größerem Einfluß und neuem Gesicht zum Wohle ihrer Völker gestärkt präsentieren!
Der vollständige Text der NPD-Organklage ist unter
[Links nur für registrierte Nutzer] in der Rubrik ?Fragen an die NPD? abrufbar.
Berlin, den 13. Mai 2004