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Thema: BRD ein einziger Schwindel?

  1. #1
    mike
    Gast

    Standard BRD ein einziger Schwindel?

    Siehe selbst.
    Diese juristische Unstimmigkeit ist jedoch nur die Spitze eines juristischen Schwindels zur völkerrechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschlands, die sich auch im RBerG vom 13.12.1935 wieder spiegelt. Selbst in der Fassung des Gesetzes vom 19.12.1998 heißt es in Art. 5:

    (1) Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz ... erlassen. Hierbei können ergänzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschränkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.

    Nochmals amtlich
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    Artikel 5

    (1) Die Ausführungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz ... erlassen. Hierbei können ergänzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschränkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.


    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es jedoch laut Grundgesetz allenfalls Bundesminister und Bundesjustizminister! Die Bundesminister sind auch nicht gleichzeitig Reichsminister, weil das Deutsche Reich laut BVerfG neben der Bundesrepublik Deutschland weiter existiert und die Bundesrepublik nicht identisch mit dem Deutschen Reich ist.

    Und wenn man so etwas veröffentlicht und anderes im Netzt veröffentlicht, kann man damit rechnen das der Provider die Seite rausnimmt, wie es bei TEREDO.DE kurzfristig der Fall war.
    Im Osten hieß es , auferstanden aus Ruinen.
    Im Westen heißt es, auferstanden mit Beschiß und Lüge.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von ZerFEr
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    Standard

    Das ist allerdings heftig........ Müsste mal dringends geändert werden...
    Greetz
    ZerFEr

  3. #3
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ZerFEr
    Das ist allerdings heftig........ Müsste mal dringends geändert werden...
    Was müßte geändert werden? Die Staatsbezeichnung, der dieser § zu Grunde liegt?
    Zuletzt geändert im Dez. 98
    Man kann einen existierenden Staat nicht so einfach mit einem Zaubertrick unter der Decke verschwinden lassen. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor, daran gibt es nichts zu Deuteln und es ist höchstrichterlich so abgesegnet.
    Hier versucht der Staat nur auf Zeit zu spielen bis auch der letzte interessierte verschwunden ist und man diese System dann endgültig etablieren kann.

  4. #4
    Anti-Faschist Benutzerbild von Konfuzius_sagt
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    Standard

    das deutsche reich ist längst tot!
    was erzählst du denn da für einen quatsch!
    Antifaschismus läßt sich nicht verbieten!

    Gegen rassistische und faschistische Übergriffe! - Gegen jeden rechten Konsens!

  5. #5
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Konfuzius_sagt
    das deutsche reich ist längst tot!
    was erzählst du denn da für einen quatsch!
    Nochmals nur für dich.

    Deutsches Reich
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
    Flagge des Deutschen Reiches bis 1919: schwarz weiß rot

    Das Deutsche Reich wurde am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles gegründet, als unter Federführung von Bismarck der preußische König Wilhelm I. (1797–1888) zum Deutschen Kaiser ausgerufen wurde. Am 16. April 1871 trat die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft. Schon kurz nach der Reichsgründung erfolgte ein Wirtschaftsaufschwung, die so genannten Gründerjahre. Danach schloss sich eine wirtschaftliche Depression an, die Gründerkrise.

    Bis zur Abdankung des Kaisers Wilhelm II. im Jahr 1918 war das Deutsche Reich eine konstitutionelle Monarchie; erst kurz vor Ende des Kaiserreiches wurde es im Oktober 1918 zur parlamentarischen Monarchie. Deshalb wurde es umgangssprachlich auch Kaiserreich genannt. Als Mangel wurde seinerzeit von vielen angesehen, dass Österreich nicht Bestandteil des Reiches wurde. Das Reich wurde deshalb auch kleindeutsch genannt. Das Deutsche Kaiserreich mit der Reichshauptstadt Berlin war ein aus verschiedenen deutschen Staaten ohne Österreich bestehender Bundesstaat; die einzelnen Staaten schickten ihre Vertreter in den Bundesrat, während der Reichstag von der männlichen Bevölkerung direkt mit einem absoluten Mehrheitswahlrecht gewählt wurde. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte war der deutsche Kaiser, der gleichzeitig König von Preußen war.

    Nach der Revolution 1918 wurde eine republikanische Verfassung mit einem gewählten Präsidenten – Friedrich Ebert, seit 1919 – als Staatsoberhaupt in Kraft gesetzt. Nach dem Ort der Verfassungsgebung wird diese Phase des Deutschen Reiches meist Weimarer Republik genannt. (Bei den Friedensverhandlungen mußten Teile des Art. 64 außer Kraft gesetzt werden, die den Beitritt Deutschösterreichs regeln sollten.)

    Die Weimarer Verfassung wurde nie aufgehoben und galt formal auch in der Zeit des Nationalsozialismus weiter. Bestimmte Teile der Weimarer Verfassung sind auch vom Grundgesetz (Art140) ausdrücklich übernommen worden. Gleichwohl wird als Weimarer Republik nur die Phase zwischen 1918 und der nationalsozialistischen "Machtergreifung" 1933 bezeichnet. Das Dritte Reich ist formalrechtlich kein legaler Staat, da die Weimarer Verfassung weiter galt (sie wurde ja nicht de jure außer Kraft gesetzt). Es ist die übliche Bezeichnung der Phase seit der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933 bis zum Kriegsende 1945. Die Diktatur Hitlers sollte formal dadurch bestätigt werden, dass der Reichstag alle vier Jahre zusammentrat, um das jeweils für vier Jahre geltende Ermächtigungsgesetz zu erneuern.

    Zu diesem Zweck fanden auch in der Diktatur nach 1933 im Deutschen Reich Wahlen statt, zu denen allerdings außer der NSDAP keine weitere Partei zugelassen war. Das Dritte Reich ging de facto durch Debellation unter, de jure existierte es auch unter alliierter Besatzungsherrschaft weiter. Nach der Gründung der beiden deutschen Staaten (BRD und DDR) stellte das Bundesverfassungsgericht 1973 (Aktenzeichen 2 BvF 1/73) fest:

    Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'.

    Rechtsnormen aus der Zeit des Deutschen Reiches gelten fort, soweit sie nicht im Widerspruch zum Grundgesetz stehen bzw. sie nicht geändert (Tierseuchengesetz) oder aufgehoben (Strafbarkeit der Homosexualität) wurden oder werden.

    siehe auch:Bundesstaaten des Deutschen Reichs

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  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von sparty2
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    Standard

    Zitat Zitat von mike
    Nochmals nur für dich.
    Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'.
    Auch in diesem Fall irrt der Hobby-Staatsrechtler:

    Vor der Wiedervereinigung wurde in der Bundesrepublik Deutschland zwischen der Staatsgewalt des Deutschen Reiches und der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland unterschieden. Einer der Kernsätze des Grundlagenvertragsurteils des BVerfG lautet (BVerfGE 36, 1 (15 f.)).
    "Das Grundgesetz ... geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist... Das Deutsche Reich
    existiert fort ... besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsunfähig."
    Die Bundesrepublik Deutschland sei, so das BVerfG, nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern mit ihm identisch, vor der Wiedervereinigung allerdings nur teilidentisch.
    Aus dieser Teilidentität wurde abgeleitet, dass der Bundesrepublik die Rechtsmacht zu Verfügungen fehle, die Deutschland als Ganzes betreffen. Insbesondere die endgültige Regelung der deutschen Ostgrenze (Anerkennung der Oder-Neisse-Linie, Abtretung Ostpreußens an die Sowjetunion bzw. an Polen) wäre eine solche Verfügung gewesen. Es war darum rechtlich konsequent, dass sich die Bundesregierung im Jahr 1990 zu einer Regelung dieser Fragen erst nach und nicht schon vor der Wiedervereinigung bereitgefunden hat. Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik
    Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen.
    Die Identitätsthese bedeutet, negativ formuliert, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist. Rechtsnachfolge implizierte ja gerade, dass das Deutsche Reich untergegangen und die Bundesrepublik als neues und anderes Rechtssubjekt in dessen Rechtsstellung eingetreten ist, so wie Erben an die Stelle eines Erblassers treten. Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die DDR vergeblich versucht hat auszubrechen.
    (Aus Prof. Dr. Heintzen, [Links nur für registrierte Nutzer], Seite 8 ff.)

    sparty2

    P.S.: Ich kann die alte Geschichte langsam nicht mehr hören... :O

  7. #7
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    Standard

    @Mike

    das Gespenst des alten Reiches schwirrt ja immer wieder mal durch die Foren. Dem, was Du hier einstellst, kann ich ja noch folgen, was aber hat sich 1990 mit den diversen Verträgen und Gesetzen anläßlich der "Wiedervereinigung" daran nicht einiges geändert? Ich kann's bisher nicht beurteilen, weiß aber, daß dieses Argument immer wieder als Entgegnung kommt.

    EDIT: sparty2 hat meinen letzten Satz zwischenzeitlich bestätigt


    http://www.arcor.de/palb/alben/66/75...3132356138.jpg

    "Die Sklaverei läßt sich bedeutend steigern, indem man ihr den Anschein der Freiheit gewährt."
    (Ernst Jünger)


  8. #8
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Schwartzer Rab
    @Mike

    das Gespenst des alten Reiches schwirrt ja immer wieder mal durch die Foren. Dem, was Du hier einstellst, kann ich ja noch folgen, was aber hat sich 1990 mit den diversen Verträgen und Gesetzen anläßlich der "Wiedervereinigung" daran nicht einiges geändert? Ich kann's bisher nicht beurteilen, weiß aber, daß dieses Argument immer wieder als Entgegnung kommt.

    EDIT: sparty2 hat meinen letzten Satz zwischenzeitlich bestätigt
    Absolut nichts!
    Zum anderen gab es keine Wiedervereinigung, sondern nur ein Anschluß an das Provisorium BRD. Es wird lediglich als Wiedervereinigung verkauft. Und eines solltest du dir einimpfen. Bringe nie juristische Begriffe durcheinander, weil du mit deinem unbelasteten juristen Verstand meinst es ist alles das Selbe. Du wirst hoffentllich nicht eine schmerzhafte Erfahrung machen müssen. Nur als kleines Beispiel: Gekauft und erworben ist so etwas, wo der Normalo keinen Unterschied erkennt. Das kann jedoch juristisch fatale Folgen haben.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von sparty2
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    Standard

    Ach Mike,

    akzeptier's doch einfach...
    Denn mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen.
    Das dürfte ja nicht so schwer zu verstehen sein... oder?

    sparty2

  10. #10
    mike
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von sparty2
    Ach Mike,

    akzeptier's doch einfach...

    Das dürfte ja nicht so schwer zu verstehen sein... oder?

    sparty2
    Stimmt doch nicht mein Junge. Mit Teilidentisch ist doch nicht nur die ehem. DDR gemeint, sondern unsere Ostgebiete. Faktisch die Grenzen von 1937.
    Damit, daß wir dieses nicht mehr beanspruchen können und auch nicht wollen, haben wir uns doch schon erklärt.
    Das Deutsche Reich existiert heute in den gleichen Grenzen wie das Provisorium BRD.

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