Bald 17 Jahre sind nach der Wiedervereinigung ins Land gegangen, doch noch immer kämpfen viele ehemalige DDR-Bürger oder deren Erben um ihr Recht auf Restitution: Durch fehlerhafte Grundstücksverkäufe in den östlichen Bundesländern sind nach Einschätzung der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE e. V.) seit der Wende Eigentümer um Milliarden Euro geschädigt worden.
Der ARE-Bundesvorsitzende, Manfred Graf von Schwerin, sprach von deutschlandweit rund 800 seiner Organisation bekannten Urteilen, bei denen es zu Rechtsbeugung gekommen sei. Davon entfielen rund zehn Prozent auf Brandenburg, das die unrühmliche Statistik anführt. In der Nachwendezeit sollen die Kommunen im Berliner Umland unrechtmäßig und absichtlich Grundstücke zu Schleuderpreisen verkauft haben, die alsbald von den neuen Eigentümern mit unerhörter Gewinnspanne eiterverkauft wurden – bisweilen um das zwanzigfache teurer. Graf Schwerin: „Es wurde manipuliert, geschoben und betrogen.“
Er kündigte eine Kampagne gegen die „Graurichter“ an, die für Rechtsbeugung und Fehlurteile im Zusammenhang mit verweigerter Rückgabe verantwortlich sind. Es sei nicht hilfreich, den Gerichten pauschal Vorwürfe zu machen, vielmehr sollten einzelne Richter namentlich benannt werden: „Wir haben die ersten Täter schon am Wickel“.
Rechtsanwältin Catherine Wildgans referierte aus ihrer Praxis einen Fall von verweigerter Grundbuchberichtigung: „Unglaublich, was sich in deutschen Gerichten abspielt.“ Es ging um eine unrechtmäßige Enteignung in den achtziger Jahren: Der Bürgermeister einer DDR-Gemeinde gab eine Verzichtserklärung für ein Grundstück ab. Die tatsächlich berechtigten Eigentümer wurden übergangen. Auch nach DDR-Vorschriften hätte die Grundbuchumschreibung nur erfolgen dürfen, wenn der Eigentümer, nicht aber Dritte, eine Verzichtserklärung abgegeben hätte. Das Gerichtsverfahren gegen die BVVG, die Nachfolgeorganisation der Treuhand, sah zunächst aussichtsreich aus, bis in der mündlichen Verhandlung ein ganz neuer junger Richter erschien. Nach kurzer Verhandlung erging das Urteil: Unlautere Machenschaften seien nicht zu erkennen, die Grundbuchumschreibung sei ein Verwaltungsakt und nicht mehr angreifbar. Die Besitzer wären das Eigentum damals sowieso losgeworden.
Quelle: Junge Freiheit; 18. Mai 2007; Graurichtern auf der Spur; Seite 6