Zitat von
Pippilangstrumpf
Ich bin 37 Jahre, von Beruf bin ich gelernter Friseuse. Ich bin schon seit rund 7 Jahre arbeitslos und beziehe ALG II. Ich lebe kosten frei in dem Haus meiner Mutter, deren Freund kocht und kauft das Essen von dem Geld meiner Mutter. Ich nehme an dem gemeinschaftlichen Mahlzeiten Frühstück Mittag und Abendessen unentgeltlich teil. Die 345 Euro Regelsatz von der Arbeitsagentur kann ich für mich behalten.
Meine Verwandten und Bekannten drängen mich dazu der Arbeitsagentur zum melden das ich freie Verpflegung habe, was eine Kürzung des Regelsatzes zur Folge hat. Da sie mich auch davon in Kenntnis gesetzt haben besteht auch der Tatbestand des Vorsatzes im Raum.
Natürlich kann ich und meine Mutter jetzt behaupten das ich Verpfelgungsgeld abgebe, leider haben meine Freunde und Bekannten und Verwandtschaft Kenntnis von den 7 Jahren zuvor. Sie weisen mich darauf hin das ich Kenntnis davon habe und vorsätzlich Sozialbetrug begehe und drängen mich zu einer Selbstanzeige.
Ein vorsätzlicher Betrug so wie in meinem Fall hat strafrechtliche konsequenzen und wird mit Bußgeld belegt. Nach Auskunft von Rechtskundigen zwischen 60 und 90 Tagesätzen a 10 Euro, das sind 600 bis 900 Euro. Zahlt man diese nicht muss ich für die 60 oder 90 Tage ins Gefängnis. Der Freund meiner Mutter will haben das meine Mutter nicht das Bußgeld bezahlt damit ich in Gefängnis muss.
Was soll ich tun, wie komm ich aus der Geschichte wieder raus?