Zitat von
Fars
Hallo, herby!
Mike werfe ich drei Widersprüche vor:
# Auf der einen Seite erregt er sich darüber, dass 1990 kein Friedensvertrag geschlossen wurde, auf der anderen Seite behauptet er: "Rein juristisch und völkerrechtlich kann also nur eine Vertretung des Deutschen Reiches einen Friedensvertrag schließen."
# Auf der einen Seite argumentiert er gegen das Grundgesetz an sich, aber auf der anderen Seite argumentiert er mit Hilfe dessen und beruft sich auf die Grundrechte, die durch es verbrieft sind.
# Einerseits kritisiert er berechtigterweise die Aufblähung unseres Rechtswesens, andererseits frönt er dieser juristischen Unkultur im hiesigen Forum selbst, indem er kalten Kaffee aufwärmt - ohne jeglichen Sinn und unter völliger Missachtung der Faktenlage.
Gruß Fars