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Thema: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Worauf begründet sich eigentlich die Erbschaftssteuer?


    Nehem wir einmal an jemand gewinnt im Lotto 1 Million € und verstirbt einige Jahre später auf Grund von Krankeit.

    Da er trotz des Gewinnes realiv sparsam lebte sind 800.000 € an den einzigen Sohn ausbezahlt worden.

    Nun muss dieser davon jedoch Erbschaftssteuer zahlen. Wieso eigentlich?
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  2. #2
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    Worauf begründet sich eigentlich die Erbschaftssteuer?


    Nehem wir einmal an jemand gewinnt im Lotto 1 Million € und verstirbt einige Jahre später auf Grund von Krankeit.

    Da er trotz des Gewinnes realiv sparsam lebte sind 800.000 € an den einzigen Sohn ausbezahlt worden.

    Nun muss dieser davon jedoch Erbschaftssteuer zahlen. Wieso eigentlich?
    Richtig, es gehört der Familie und nicht automatisch dem Staat.
    Dasselbe gilt für Immobilien, wenn sie mein sind, sind sie mein und nicht dem Staat.
    Da hat er auch kein Anrecht auf Steuern!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Richtig, es gehört der Familie und nicht automatisch dem Staat.
    Dasselbe gilt für Immobilien, wenn sie mein sind, sind sie mein und nicht dem Staat.
    Da hat er auch kein Anrecht auf Steuern!
    ich habe mit Absicht ein Beispiel gewählt, welches leicht verständlich ist.

    Nun könnte man ja auch bei Immobilien Fagen:

    Wieso muss ÜBERHAUPT Erbschaftsteuer bezahlt werden, da doch schon Grundstücksteuer erhoben wurde. Die Baukosten sind bezahlt oder werden noch durch Hypotheken abgesichert. Wo also liegt die volkswirtschaftliche bzw. juristische Begründung der Erbschaftsteuer als solcher?
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  4. #4
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Erbschaftsteuer ist die einzige wirklich gerechte Steuer, da sie das Einkommen ohne Eigenleistung besteuert.

    Bezeichnend, wie dann immer insbesondere diejenigen aufheulen, die in 10.000 Beiträgen pro Tag über die Faulheit ihrer Mitbürger herziehen.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    Erbschaftsteuer ist die einzige wirklich gerechte Steuer, da sie das Einkommen ohne Eigenleistung besteuert.

    Bezeichnend, wie dann immer insbesondere diejenigen aufheulen, die in 10.000 Beiträgen pro Tag über die Faulheit ihrer Mitbürger herziehen.
    Es gibt keine gerechte Steuern, sie sind im Prinzip legalisierter Raub!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Anaconda
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von kritiker_34 Beitrag anzeigen
    ich habe mit Absicht ein Beispiel gewählt, welches leicht verständlich ist.

    Nun könnte man ja auch bei Immobilien Fagen:

    Wieso muss ÜBERHAUPT Erbschaftsteuer bezahlt werden, da doch schon Grundstücksteuer erhoben wurde. Die Baukosten sind bezahlt oder werden noch durch Hypotheken abgesichert. Wo also liegt die volkswirtschaftliche bzw. juristische Begründung der Erbschaftsteuer als solcher?
    Die Frage müßte eigentlich anders lauten: Warum wird Einkommen aus Erwerbsarbeit ungleich höher mit abgaben belastet als Einkommen aus Erbschaften? Müßten nicht als Konsequenz daraus, alle Einkommensarten einander gleich gestellt werden?
    Geändert von Anaconda (24.04.2007 um 12:22 Uhr)

  7. #7
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Der Gedanke der Erbschaftssteuer ist wohl, daß der Gesellschaft einen Teil der Kapitalakkumulation zugeführt wird. Ob das ein geschickter Weg ist, bezweifle ich mal, da zu undifferenziert besteuert wird. Ein Maurer, der viele Überstunden gekloppt hat und nebenbei sein eigenes Haus gebaut hat, wird genauso besteuert, wie ein Börsenmakler, der sein Leben lang überhaupt nichts geleistet hat, sondern nur einen auf Abstauber gemacht hat.

    Mal ein Beispiel, wie verlogen die Kapitalisten sind, wenn sie bei der Erbschaftssteuer in lautes Wehklagen verfallen:

    Die Fa. Müller-Milch ließ sich den Umzug aus einem alten Bundesland in die neuen Bundesländer mit 70 Mio. subventionieren. Angeblich, da dies ja Arbeitsplätze bringe. Tatsächlich hat Müller das Geld für eine Modernisierung der Fabrik und umfangreicher TV-Werbung verwendet, so daß er gegenüber Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil hatte und hat obendrein noch Mitarbeiter gefeuert.

    Und jetzt droht er der Bundesregierung mit Abwanderung, wenn sein Sohn Erbschaftssteuer zahlen muß. Was für ein Volksschmarotzer! Subventionen einsacken, aber sich vor Zahlungen mit Flucht ins Ausland entziehen wollen.

    Also, es sprechen manche Umstände für eine Erbschaftssteuer, manche dagegen. Ich persönlich halte eine Steuer auf Wertschöpfung für effektiver als eine Erbschaftssteuer.
    US-Hegemonie, Zionismus und international operierende Konzerne

    - der Faschismus unserer Zeit.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von kritiker_34
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von Anaconda Beitrag anzeigen
    Die Frage müßte eigentlich anders lauten: Warum wird Einkommen aus Erwerbsarbeit ungleich höher mit abgaben belastet
    trenne doch die Fragen ab! Die Einkommen und Lohnsteuern sind deshalb sooo hoch weil etliche Fremdleistungen, überhöhte Budgets des Bundes- der Länder und Kommunen finanziert werden müssen.

    als Einkommen aus Erbschaften? Müßten nicht als Konsequenz daraus, alle Einkommensarten einander gleich gestellt werden?
    Erbschaft ist KEIN EINKOMMEN, sondern das wirtschaftliche Vermächtnis der Eltern an ihre Kinder bzw. Erbberechtigten.

    Wunderst du dich, wenn viele ihr Eigentum NICHT mehr in D belassen wollen, weil es von gierigen Bürokraten aufgefressen wird, statt den eigenen Kindern zuzukommen?

    Das gleiche gilt auch für die Schenkungssteuer.

    Beispiel: Ich kaufe ein Auto für 20.000 € und bezahle dies inkl. der anfallenden MehrwertSteuer.

    Damit habe ich als Käufer einmal die MwSt bezahlt und über die Produktionskette wurden sowohl Gewerbesteuer und Einkommensteuer auf indirekte Weise bezahlt. Warum ist nun der SCHENKENDE oder BESCHENKTE gezwungen NOCHMALS STEUERN zu zahlen?

    DAS ist die GRUNDFRAGE: Warum NOCHMALS STEUERN bezahlen?
    Geändert von kritiker_34 (24.04.2007 um 13:02 Uhr)
    statt Polemik - sachliche Vernunft
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weizenbier

  9. #9
    Hände weg von Syrien! Benutzerbild von cajadeahorros
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von Frei-denker Beitrag anzeigen
    Der Gedanke der Erbschaftssteuer ist wohl, daß der Gesellschaft einen Teil der Kapitalakkumulation zugeführt wird. Ob das ein geschickter Weg ist, bezweifle ich mal, da zu undifferenziert besteuert wird.
    Es ist ja kein Problem, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass sie vernünftig wird, was weiß ich, sinnvolles "Freivermögen" bpsw. (1 Wohnung pro Kind bleibt unversteuert). Hintertüren über Stiftungen gibt es momentan ja ohnehin genug für diejenigen, deren Besteuerung sinnvoll wirklich sinnvoll wäre.

  10. #10
    Gegen Ausbeuterei Benutzerbild von Frei-denker
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    Standard AW: Berechtigung der Erbschaftssteuer?

    Zitat Zitat von cajadeahorros Beitrag anzeigen
    Es ist ja kein Problem, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass sie vernünftig wird, was weiß ich, sinnvolles "Freivermögen" bpsw. (1 Wohnung pro Kind bleibt unversteuert). Hintertüren über Stiftungen gibt es momentan ja ohnehin genug für diejenigen, deren Besteuerung sinnvoll wirklich sinnvoll wäre.
    Wie willst du denn im Gesetzbuch zwischen der Besteuerung eines extrem fleißigen Maurers, der sich die Knochen für sein(e) Haus/Häuser kaputtgearbeitet hat und einem Immobilien- oder Börsenmakler, welche extrem viel Geld durch extrem geringe Leistung abgestaubt haben differenzieren?

    Und wenn du Hintertüren einbaust, kann da genauso der Immobilienmakler entschlüpfen. Das bringt also auch nichts.
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