General Jaruzelski drohen bis zu zehn Jahre Haft
Schön, das die roten Schergen sich nicht in Sicherheit wiegen können!Die Verhängung des Kriegsrechts in Polen vor mehr als 25 Jahren soll nicht straffrei bleiben. Gegen General Wojciech Jaruzelski und acht andere damals Verantwortliche wurde am Dienstag beim Bezirksgericht Warschau die Anklageschrift eingereicht.
Staatsanwälte des für die Aufarbeitung kommunistischer und nationalsozialistischer Verbrechen zuständigen Instituts des Nationalen Gedenkens (IPN) in Kattowitz (Katowice) hatten zuvor zweieinhalb Jahre lang ermittelt. Die Behörde hat staatsanwaltliche Vollmachten. Sie schickte nun insgesamt 63 Ordner mit Ermittlungsakten an das Gericht. Ein Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt.
Hoffen auf den Durchbruch
Der heute 83-jährige Jaruzelski und seine Mitstreiter gehörten dem damals verantwortlichen «Militärrat der Nationalen Errettung» an. «Ich hoffe, dass es jetzt zu einem gewissen Durchbruch kommt», sagte Andrzej Dogon, Leiter der IPN-Ermittlungsabteilung, vor Journalisten.
Jaruzelski, der am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt hatte, droht im Falle einer Verurteilung wegen Leitung einer verbrecherischen Organisation eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Zu den weiteren Angeklagten gehören außerdem General Czeslaw Kiszczak, damals Leiter des militärischen Sicherheitsdienstes und Stanislaw Kania, der 1981 Generalsekretär des Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Polens war.
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Jaruzelski, der am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt hatte, droht im Falle einer Verurteilung wegen Leitung einer verbrecherischen Organisation eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.