Der Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, fordert eine Verschärfung des Paragraphen 218. Insbesondere möchte er den Paragrafen im Hinblick auf die "eugenischen" Gesichtspunkte überprüft haben.
Was heißen soll, dass die Abtreibung eines potentiell behinderten Kindes demnächst nicht mehr unter den Schutz einer medizinischen Indikation gestellt wäre.

Der Gesetzgeber hatte 1995 die sogenannte "eugenische Indikation" abgeschafft, wonach ein behindertes Ungeborenes "nur" bis zur 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden durfte. Das Wort "eugenische Indikation" diskriminiere die behinderten Menschen, hieß es.

In unglaublicher Naivität feierten fast alle Beteiligten (politische, kirchliche und selbst Behindertenverbände) den Wegfall der "eugenischen Indikation", die nunmehr in die "medizinische Indikation" integriert wurde.
Der "Preis" dafür war aber der eigentliche Dammbruch: Seither ist nämlich die Abtreibung in solchen Fällen - ohne Beratungspflicht - praktisch bis kurz vor der Niederkunft möglich!

Also, was meint ihr? Haben Behinderte ein Recht auf Leben?