Das neue "Vaterschaftsanfechtungsrecht" lässt viele Kuckuckväter hoffen und bringt Kuckucksmütter in die Gefahr, das erschwindelte Unterhaltsgeld zurückerstatten zu müssen.
Hier die voraussichtlichen neuen Regeln wohl ab April 2008:
Die wichtigsten Regeln:
• Der Mann hat Anspruch auf einen Test, wenn er an seiner Vaterschaft zweifelt – eine besondere Begründung braucht er nicht. Widersetzt sich die Mutter, wird sie per Gericht gezwungen – im Extremfall holt der Gerichtsvollzieher Mutter und Kind zur Speichelprobe ab!
• Das Gericht kann den Vaterschaftstest verschieben, wenn es dem Kind seelisch oder körperlich nicht zugemutet werden kann (z. B. bei Magersucht, Krebs).
• Ergibt der Test, dass es sich um ein Kuckuckskind handelt, kann der Mann die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anfechten. Erschlichenen Unterhalt muss die Frau für bis zu 30 Jahre zurückzahlen!
• Heimliche Vaterschaftstests bleiben verboten! Vor Gericht werden sie nicht als Beweismittel anerkannt.
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Heimliche Vaterschaftstests braucht dann niemand mehr.