Man darf sich als Lokalbesitzer in gewisser Weise seine Gäste aussuchen: Leute mit Turnschuhen können unerwünscht sein, ohne Anzug und Krawatte ebenso, Raucher vielleicht bald auch. Nur eines geht nicht: Menschen mit anderer Hautfarbe dürfen nicht ausgesperrt werden, nur weil sie eine andere Hautfarbe haben. Das fällt unter "rassistische Diskriminierung" und hat im Vorjahr in der Kulturhauptstadt Graz für Schlagzeilen gesorgt.
Abgewiesen. Eine Gruppe engagierter Leute wollte mit zwei Afrikanern aus Kamerun mehrere Lokale besuchen - und wurde mehrmals abgewiesen. Vier Lokalbesitzer wurden bestraft, einer hat wegen dieser 150 Euro Berufung eingelegt. Darüber muss jetzt Erik Hanel vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) entscheiden. "Der Vorbesitzer hatte wegen der Ausländer täglich die Polizei im Lokal", berichtet der Lokalbesitzer, "die Einheimischen sind überhaupt nicht mehr gekommen." Vor fünf Jahren übernahm er den Betrieb und engagierte Türsteher.
Anweisungen. "Welche Anweisungen gaben Sie?", will UVS-Richter Hanel wissen. "Ausländer dürfen nur mit weiblicher Begleitung in das Tanzlokal." - "Was ist ein Ausländer?", fragt Hanel nach. Der Wirt überlegt: "Also, Nicht-EU-Bürger." - "Und was ist mit Nordamerikanern?", lässt der Richter nicht locker. Der Türsteher selbst gibt dann die konkrete Antwort: "Ich erkenne das." - "Was?" - "Dass jemand nicht von da ist." - "Was muss ich tun, damit Sie mich nicht ins Lokal lassen?", stößt Hanel nach. - "Ich kann beurteilen, ob jemand Probleme macht, egal ob In- oder Ausländer." - "Aber Schwarzafrikaner dürfen von vornherein nicht ins Lokal?" - "Nein, weil andere Gäste dadurch aggressiv werden." Der Anschauungsunterricht in Sachen "Wer ist ein Ausländer - in Graz?" wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.