JF 11/07, S. 4
(...) Unterdessen erwägen Brandenburg und Sachsen-Anhalt eine strafrechtliche Variante im Kampf gegen den Rechtsextremismus. So sollen Gewaltstraftaten mit fremdenfeindlichem oder rassistischem Hintergrund zukünftig als Tatbestand unter dem Begriff der "Haß-Kriminalität" zusammengefasst und dann von vornherein als "schwere Köperverletzung" mit härteren Strafen geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wollen die Justzministerinnen beider Länder, Beate Blechinger (CDU) und Angela Kolb (SPD), ausarbeiten und im Bundesrat zur Beratung vorstellen. (...)
Na Prost Mahlzeit, jetzt ticken "unsere Volksvertreter" bald ganz aus:
Man spricht ungeniert von Rechtsextremisten, jedoch sollen wir Deutsche weiter rechtlich unter die Ausländer gestellt werden, als ob das ADG/ AGG nicht ausreichen würde, und uns hündisch geduckt verhalten. Daß wir "rechtsstaatlich" weiter der Willkür preisgegeben werden sollen und damit schön weiter eine Gesinnungs"diktatur" festgezurrt wird verwundert einen nicht mehr, wenn man sich z.B. Sebnitz, Potsdam u.a. anschaut. Denn der Staat und die Presse bestimmt nahezu willkürlich, wann es einen rassistischen Hintergrund gibt und wann nicht. Selbst in Notwehrsituationen von Deutschen gegen Ausländer wie wohl in Potsdam. "Rechtsstaatlich" können aber selbstverständlich nur Deutsche rassistische Taten begehen, Ausländer an Deutschen nicht.
Wie darf man sich das praktisch vorstellen? Man gerät in eine Notwehrsituation, der/ die Ausländer behaupten man habe sich rassitisch geäußert und fertig ist die willkürliche schwere (!) Körperverletzung und man wandert in den Bau?! Wird nach Gestapo-/ Stasimanier nun der einzelne Deutsche ausspioniert, welche Meinungen er haben könnte, daß im Fall eines Konflikts mit Ausländern die besondere Schwere der Tat durch die vermeintliche Intention belegt werden soll?!
Beim ADG/ AGG werden ja nun Gesinnungsverbände gegründet, die Vorfälle und Meinungsäußerungen dokumentieren sollen, um im Streitfall das Urteil herbeizuführen.
Welche Intention kann der Staat haben, hier mit zweierlei Maß zu messen und das eigene Volk so unter der Knute zu halten gegenüber der Überfremdung?!
Die Folge ist noch größere Narrenfreiheit der Ausländer in Absurdistan, was die Ausländerkriminalität weiter fördern dürfte.