Ne, nicht o.k. wegen des Urheberrechts:
Bla blubb...So darf lediglich "in einem durch den Zweck gebotenen Umfang" zitiert werden. Das Zitat darf also den Umfang, der eben notwendig ist, um den verfolgten Zweck zu erfüllen, nicht überschreiten. In § 63 ist festgelegt, daß jedes Zitat mit einer deutlichen Quellenangabe versehen werden muß.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Zum Thema: Ich meine nicht Methanhydrat, sondern Allenergie.