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Thema: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

  1. #1
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    Standard Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Wer war der Prophet Mohammed?
    von Daniel Pipes
    Jerusalem Post
    12. Mai 2000

    Englischer Originaltext: Who was the Prophet Muhammad?

    In einer gut bekannten und oft wiederholten Erklärung schrieb der französische Gelehrte Ernest Renan 1851, dass – anders als die Gründer der großen Religionen – der Prophet Mohammed „im vollen Licht der Geschichte geboren wurde".

    Tatsächlich: Wenn man Mohammed in einem Lexikon nachschlägt, dann sind seine Lebensdaten zuversichtlich aufgelistet: geboren 570 in Mekka, Karriere als erfolgreicher Geschäftsmann, erste Offenbarung 610, Flucht nach Medina 622, triumphale Rückkehr nach Mekka 630, gestorben 632.

    Noch besser: Lesen Sie das 610 Seiten starke englischsprachige Standardwerk über Mohammeds Leben von W. Montgomery Watt und Sie finden eine reichhaltig detaillierte Biographie.

    Es gibt aber zwei größere Probleme mit dieser Standard-Biographie, wie in einer faszinierenden neuen Studie erklärt wird: „The Quest for the Historical Muhammad" (Die Suche nach dem historischen Mohammed), herausgegeben von Ibn Warraq (Prometheus Books).

    Zum Ersten wird jede große Dokumentation über Mohammed bis ins Kleinste aus schriftlichen arabischen Quellen abgeleitet – Biographien, Sammlungen der Aussprüche und Taten des Propheten usw. – deren früheste aus der Zeit eineinhalb Jahrhunderte nach seinem Tod stammen.

    Nicht nur diese lange Zeitspanne wirft Zweifel bezüglich der Genauigkeit auf; auch interne Belege weisen stark darauf hin, dass die arabischen Quellen im Kontext heftiger voreingenommener Streitereien über das Leben des Propheten zusammengestellt wurden.

    Um eine Analogie zu Amerika zu ziehen: Es ist so, als ob die ersten Berichte über die Verfassung gebende Versammlung der USA von 1787 erst kürzlich aufgeschrieben worden wären – und zwar im Kontext polemischer Debatten über die Interpretation der Verfassung.

    (...)

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ----------------------------------------------------------------------------------------


    Hier ein interessanter Aspekt, der wohl bei dem ganzen Hass und Propaganda-Threads durch Unwissen nicht berücksichtigt werden konnte...


    Ich bitte die Mods alle themenfremden oder diskriminierenden Beiträge zu löschen.
    Geändert von Alevi_Playa (30.12.2006 um 22:50 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    Ich bitte die Mods alle themenfremden oder diskriminierenden Beiträge zu löschen.
    Warum schreibst du nicht gleich:

    "Ich bitte die Mods, alle islamkritischen Beiträge zu löschen, weil wir Mohammedaner nicht mit solcher 'Hetze' umgehen können"?
    __________________________________________________ _________________
    ***Eine Ideologie, die ihre Anhänger durch Androhung der TODESSTRAFE bei Austritt gleichsam in Geiselhaft hält (z.B. der Islam), hat ihre Daseinsberechtigung in einem freiheitlichen System wie dem unseren verwirkt (siehe hierzu [Links nur für registrierte Nutzer] ) ***

  3. #3
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von Alevi_Playa Beitrag anzeigen
    interne Belege weisen stark darauf hin, dass die arabischen Quellen im Kontext heftiger voreingenommener Streitereien über das Leben des Propheten zusammengestellt wurden.
    Angenommen, die Hadithe und biographischen Details, die für uns Nichtmuslime wenig einnehmende Dinge über Mohammed berichten, wären FALSCH bzw. von zweifelhafter Authentizität.

    Wie würdest du dafür sorgen, dass sich (gewaltbereite) Mohammedaner nicht doch darauf berufen??
    ?(
    __________________________________________________ _________________
    ***Ein humorloser „Prophet“, der ein Kind verführte, seine Kritiker umbringen ließ und die Frauen seiner Kriegsgegner zynischerweise als „Kriegsbeute“ (auch sexuell) versklavte, bietet die besten Voraussetzungen als „Vorbild“ für die Anhänger einer Religion des „Friedens“ und der „Toleranz“ ***(Ironie AUS)
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  4. #4
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von OnkelAllah Beitrag anzeigen
    Angenommen, die Hadithe und biographischen Details, die für uns Nichtmuslime wenig einnehmende Dinge über Mohammed berichten, wären FALSCH bzw. von zweifelhafter Authentizität.

    Wie würdest du dafür sorgen, dass sich (gewaltbereite) Mohammedaner nicht doch darauf berufen??
    ?(
    __________________________________________________ _________________
    ***Ein humorloser „Prophet“, der ein Kind verführte, seine Kritiker umbringen ließ und die Frauen seiner Kriegsgegner zynischerweise als „Kriegsbeute“ (auch sexuell) versklavte, bietet die besten Voraussetzungen als „Vorbild“ für die Anhänger einer Religion des „Friedens“ und der „Toleranz“ ***(Ironie AUS)
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    OnkelAllah, du halbstarker hör genau zu !

    Hier hat niemand was gegen eine islamkritische Diskussion !
    Ganz im gegenteil !

    Aber die art und weise wie du hier mit dem schwein auf deinem avatar
    und dem primitiven link,wo ein geistig behinderter auf koran sein geschäft
    erledigt, hat nichts aber auch gar nichts mit einer Zivilisierten Diskussion zu tun!

    Merk dir eines:
    Mir ist es völlig egal ,ob die verantwortlichen dieses forums dich zur vernunft
    bringen wollen oder können !
    Ich werde gegen Dich strafrechtlich vorgehen,weil deine Beiträge und dein avatar
    und deine signatur,den tatbestand der volksverhetzung voll und ganz erfüllen!

    Sie nutzen sogar dem islam und den moslems,weil sie die guten argumente gegen
    den Islam durch schlimme Beleidigungen schlicht lächerlich und dadurch unglaubwürdig machen!

    Du bist ein provokateuer,um eine sachliche auseinandersetzung mit Islam geht
    es dir ganz sicher nicht!

    Zum schluss möchte ich hier offen bekennen,dass ich den Islam ablehne
    und das aus sehr guten gründen !
    Hier einige zitate aus dem koran,die deutlich machen dass islam nicht reformfähig ist!!

    Aufruf zu Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg
    Sure 2,216
    Pa: Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläubigen) zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist.

    2. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen
    Sure 8, 55
    Pa: Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden.

    3. Aufforderung zu Verstümmelungen und Züchtigungen
    Sure 5,38
    Pa: Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab.

    4. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl
    Sure 24,29
    Pa: Es ist (aber) keine Sünde für euch, Häuser zu betreten, die nicht (eigentlich) bewohnt sind, und in denen etwas ist, das ihr benötigt.

    5. Verstoß gegen den Gleichheitssatz
    Sure 2,228
    Pa: Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen [den Frauen]
    Sure 4,11
    Pa: Auf (ein Kind) männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.

    6. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
    Sure 2,223
    Pa: Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt.

    7. Verweigern der Glaubensfreiheit
    Sure 47,8
    Pa: Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen
    Geändert von daan (30.12.2006 um 23:39 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von daan Beitrag anzeigen
    Aber die art und weise wie du hier mit dem schwein auf deinem avatar und dem primitiven link,wo ein geistig behinderter auf koran sein geschäft erledigt, hat nichts aber auch gar nichts mit einer Zivilisierten Diskussion zu tun!
    Oh, wir haben eine neue Foren-Benimmdame! Küüüss die Haaand, gnä' Fraauuu...
    (Bilde dir nicht ein, dass ich extra für dich das Arafat-Schweinchen beseitige. )
    __________________________________________________ _________________
    "Islam ist ein organisiertes Verbrechen gegen die Menschlichkeit!“(Dr. Younus Shaikh, Rationalist & Aufklärer)

  6. #6
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von daan Beitrag anzeigen
    OnkelAllah, du halbstarker hör genau zu !

    Hier hat niemand was gegen eine islamkritische Diskussion !
    Ganz im gegenteil !

    Aber die art und weise wie du hier mit dem schwein auf deinem avatar
    und dem primitiven link,wo ein geistig behinderter auf koran sein geschäft
    erledigt, hat nichts aber auch gar nichts mit einer Zivilisierten Diskussion zu tun!

    Merk dir eines:
    Mir ist es völlig egal ,ob die verantwortlichen dieses forums dich zur vernunft
    bringen wollen oder können !
    Ich werde gegen Dich strafrechtlich vorgehen,weil deine Beiträge und dein avatar
    und deine signatur,den tatbestand der volksverhetzung voll und ganz erfüllen!

    Sie nutzen sogar dem islam und den moslems,weil sie die guten argumente gegen
    den Islam durch schlimme Beleidigungen schlicht lächerlich und dadurch unglaubwürdig machen!

    Du bist ein provokateuer,um eine sachliche auseinandersetzung mit Islam geht
    es dir ganz sicher nicht!

    Zum schluss möchte ich hier offen bekennen,dass ich den Islam ablehne
    und das aus sehr guten gründen !
    Hier einige zitate aus dem koran,die deutlich machen dass islam nicht reformfähig ist!!

    Aufruf zu Mord, Totschlag, Körperverletzung, Krieg
    Sure 2,216
    Pa: Euch ist vorgeschrieben, (gegen die Ungläubigen) zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist.

    2. Volksverhetzung, Beschimpfung von Bekenntnissen
    Sure 8, 55
    Pa: Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und (auch) nicht glauben werden.

    3. Aufforderung zu Verstümmelungen und Züchtigungen
    Sure 5,38
    Pa: Wenn ein Mann oder eine Frau einen Diebstahl begangen hat, dann haut ihnen die Hand ab.

    4. Billigung von Hausfriedensbruch und Diebstahl
    Sure 24,29
    Pa: Es ist (aber) keine Sünde für euch, Häuser zu betreten, die nicht (eigentlich) bewohnt sind, und in denen etwas ist, das ihr benötigt.

    5. Verstoß gegen den Gleichheitssatz
    Sure 2,228
    Pa: Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen [den Frauen]
    Sure 4,11
    Pa: Auf (ein Kind) männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts.

    6. Verstoß gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte
    Sure 2,223
    Pa: Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt.

    7. Verweigern der Glaubensfreiheit
    Sure 47,8
    Pa: Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen


    Ein Provokateur ist kein Volksverhetzer....

    Fang aber mal am besten mit den "berechtigten strafrechtilichen Verfolgungen" bei unseren Muselfreunden an, die haben mehr Dreck am Stecken, und dafür gehören sie einfach verarscht, nicht aus Hass, sondern aus Ärger und Ekel zu gleichen Teilen. Volksverhetzung wäre "SCHLAGT UND TÖTET ALLE MUSLIME!!!!"

    Aber das findest du leider nur im Koran (wobei natürlich "Muslime" mit "Nicht-Muslime" ersetzt wird)

  7. #7
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

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    Schau Dir diese Video an, ich fände in diesem Fall Volksverhetzung gerechtfertigt, eine Religion die zu so etwas animiert, mtoiviert und manipuliert gehört verboten, egal wie viele "gemäßigte" es gibt.

  8. #8
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von AgitatorX Beitrag anzeigen
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    Schau Dir diese Video an, ich fände in diesem Fall Volksverhetzung gerechtfertigt, eine Religion die zu so etwas animiert, mtoiviert und manipuliert gehört verboten, egal wie viele "gemäßigte" es gibt.

    erstens : Du musst mir den islam nicht erklären,mehr möchte ich dazu hier nicht sagen !
    Zweitens : man tut dem islam nur einen gefallen,wenn man so sinnfrei und gehirnlos
    argumentiert wie ihr es tut !
    drittens: Dass es unter den verfechtern des islam nur so von Hetzern wimmelt,
    entbindet keinen von der regeln des Anstandes !

    viertens : hier liegt ganz klar ein strafrechtlich relevanter Fall vor!
    Ich werden bereits am dienstag ,dem 2.01.07 Straf-Antrag gegen "OnkelAllah" stellen und diese sache auch sonst publik machen.

    ich bin mir sicher,dass dieser user noch bereuen wird,was er hier veranstaltet!

    ich werde nicht zulassen,dass man den berechtigten kampf gegen islam und
    islamismus so in den dreck zieht und regelrecht diskreditiert !

  9. #9
    Pöser Türke von nebenan Benutzerbild von Janitschar
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von AgitatorX Beitrag anzeigen
    Ein Provokateur ist kein Volksverhetzer....

    Fang aber mal am besten mit den "berechtigten strafrechtilichen Verfolgungen" bei unseren Muselfreunden an, die haben mehr Dreck am Stecken, und dafür gehören sie einfach verarscht, nicht aus Hass, sondern aus Ärger und Ekel zu gleichen Teilen. Volksverhetzung wäre "SCHLAGT UND TÖTET ALLE MUSLIME!!!!"

    Aber das findest du leider nur im Koran (wobei natürlich "Muslime" mit "Nicht-Muslime" ersetzt wird)
    1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1.
    zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2.
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.
    Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a)
    verbreitet,
    b)
    öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c)
    einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d)
    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    2.
    eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das dürfte unseren Hardcore Islamkritiker garnicht gefallen. Wahrscheinlich ist er eh nur ein Pupertierendes Kind, das im Internet nur auf Aufmerksamkeit hofft, was er im richtigen Leben nicht bekommt.
    Geändert von Janitschar (31.12.2006 um 00:44 Uhr)
    und Mitglied der Linksfraktion

  10. #10
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    Standard AW: Mohammeds Leben - Quellen wirklich eindeutig?

    Zitat Zitat von Janitschar Beitrag anzeigen
    1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1.
    zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2.
    die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.
    Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,

    a)
    verbreitet,
    b)
    öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c)
    einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d)
    herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

    2.
    eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.


    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Das dürfte unseren Hardcore Islamkritiker garnicht gefallen. Wahrscheinlich ist er eh nur ein Pupertierendes Kind, das im Internet nur auf Aufmerksamkeit hofft, was er im richtigen Leben nicht bekommt.


    Oh wir haben einen Experten im Forum na das kann ja noch lustig werden :rolleyes:

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