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Thema: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

  1. #1
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    Standard Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Widerstandsrecht
    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist das Recht eines jeden Deutschen, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Zusätzlich steht die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung noch unter der sog. Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, der es selbst einer 2/3 - Mehrheit beider Legislativkammern verbietet, die in Artt. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze durch ein verfassungsänderndes Gesetz zu ändern. Über diesen Gesetzesverweis legitimiert auch die Beseitigung der Grundsätze des Art. 1 GG zum Widerstand.


    Rechtliche Einordnung [Bearbeiten]

    Das Widerstandsrecht umfasst sowohl passiven Widerstand durch Gehorsamsverweigerung als auch aktiven Widerstand durch Gewalt (vis absoluta), steht aber unter absoluter Subsidiarität durch die im gleichen Satz genannte Voraussetzung, dass andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Mit diesem Recht soll verhindert werden, dass eine Machtübernahme durch nichtdemokratische Handlungen der Exekutiven oder Legislativen (insbesondere die Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls) das politische System in Deutschland ausgehebelt werden und es zu einer Diktatur kommen kann, ohne wirkliche Kontrolle der ausführenden Organe durch das Volk. Das Widerstandsrecht greift nur, wenn die in Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG niedergelegten Grundsätze, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die durch Art. 79 Abs. 3 GG der Verfassungsänderung entzogenen Grundsätze eindeutig angegriffen werden und alle anderen legalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind (Subsidiarität, ultima ratio).

    Das Widerstandsrecht steht in einem bewußten Antagonismus zum Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols. Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG ist eine Positivierung (=Fassung in geschriebenes Recht) des ansonsten überpositiven (ungeschriebenen, über dem geschriebenen Recht stehenden) Rechtsgedankens, dass staatliche Organe durchaus rechtswidrig handeln können, selbst wenn sie durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes handeln: Auch geschriebenes Recht kann Unrecht sein; diese Erfahrung ist in Deutschland direkt aus der Zeit der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten zwischen 1933 und 1945 erwachsen und steht am Ende einer langen historischen Entwicklung, die zunächst davon ausging, dass staatliches Handeln nie Unrecht sein könne: "The King can do no wrong".

    Das Widerstandsrecht liefert strafrechtlich einen Rechtfertigungsgrund, durch den tatbestandlich verwirklichte, an sich rechtswidrige Taten gerechtfertigt werden, so dass keine Bestrafung erfolgt.
    __________________________________________________ _______________
    Wer stellt fest ab wann z.B. gewaltsamer Widerstand legal ist? Objektiv betrachtet ist dieser Zeitpunkt doch schon längst erreicht. Kann ich also legal meinen Tomahawk und die Winchester zum Einsatz bringen? Und habe ich eine Chance mich im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Verfassungsfeind auf §20.4 GG zu berufen?

    Geronimo
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    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

  2. #2
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.

  3. #3
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von ppp Beitrag anzeigen
    nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.
    Weder noch. Es spielt so oder so keine Rolle, weil keine Regierung und ihr untergeordnetes Gerichtssystem zulassen würde, dass man straffrei gegen sie "kriminelle" Akte begehen kann.
    Siegen heißt Leben

  4. #4
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von ppp Beitrag anzeigen
    nein, der fall ist objektiv nicht eingetreten, weil die in artikel 1 ff und artikel 20 festgelegten grundsätze nach wie vor gewährleistet sind.
    Übetrage es auf die Nazizeit:
    Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
    Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.

  5. #5
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Übetrage es auf die Nazizeit:
    Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
    Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.
    Und glaubst du wirklich, es gäbe eine politische Konstellation in der ein Todesschütze vor Gericht frei kommen würde?
    Siegen heißt Leben

  6. #6
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Übetrage es auf die Nazizeit:
    Man hätte Hitler erst nach der Machtergreifung erschiessen dürfen, aber nicht vorher.
    Der Schaden muss also erst real eingetreten sein, präventives Handeln ist nicht zulässig.
    Also jetzt mal Klartext: ich muss also warten bis die Scharia offiziell Rechtsprechung in D wird, oder? Na ja, die paar Jahre kann ich auch noch warten.

    Geronimo
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  7. #7
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von Kaiser Beitrag anzeigen
    Und glaubst du wirklich, es gäbe eine politische Konstellation in der ein Todesschütze vor Gericht frei kommen würde?
    Klar. Wenn die Freunde des Schützen die Staatsgewalt übernommen haben.
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
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  8. #8
    Bereut nichts Benutzerbild von Kaiser
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    Wink AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Klar. Wenn die Freunde des Schützen die Staatsgewalt übernommen haben.
    Was dann nicht Art. 20 IV GG zu verdanken wäre.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Kaiser Beitrag anzeigen
    Was dann nicht Art. 20 IV GG zu verdanken wäre.
    Stimmt. Aber für manch Unschlüssigen könnte er dennoch motivierend sein.

    Gero
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  10. #10
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    Standard AW: Widerstand aller Deutschen §20.4 GG

    Sagen wir mal so: Die DDR-Verfassung war eigentlich auch ganz nett - liegt im Auge des Betrachters - dran gehalten hat sich allerdings niemand. Radikal betrachtet, kann die Verfassung als ein Blatt Papier angesehen werden, allerdings kenne ich niemanden der so etwas denkt. :rolleyes:

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