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24.11.2006
VGH-Urteil: Verfassungsschutz verbreitet Unwahrheiten

VGH-Mannheim: Senat konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass die gerügten Äußerungen gefallen und die Sprechchöre skandiert worden sind - Verfassungsschutzbericht 2001 muss berichtigt werden

Mit Urteil vom Freitag, den 24.11.2006 hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 08.11.2006 der Berufung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) stattgegeben. Das baden-württembergische Innenministerium muss nun die streitgegenständlichen Aussagen aus dem Verfassungsschutzbericht 2001 unterlassen und aus dem Bericht entfernen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hatte in seinem Verfassungsschutzbericht 2001 behauptet, auf einer IGMG-Veranstaltung habe die Menge Sprechchöre wie „Hoca, wenn du sagst, wir sollen kämpfen, dann kämpfen wir. Wenn du sagst, wir sollen töten, dann töten wir!“ gerufen. Außerdem hätte ein IGMG-Funktionär eine Parteigründung angekündigt. Aus diesen sollen sich nach Ansicht des Innenministeriums eine politische Zielsetzung der IGMG und die Gewaltbereitschaft ihrer Mitglieder ergeben. Die IGMG klagte aufgrund dieser Behauptungen mit der Begründung, es handele sich dabei um unwahre Tatsachenbehauptungen, die sie nicht hinnehmen müsse.

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