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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

  1. #121
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Mach Krascher gibr es auch das Volk nicht, also kann es auch nicht über etwas abstimmen. Wir leben alle irgendwie in einem Vakuum und haben es noch nicht bemerkt, wenn man diesen Ausführungen glauben darf.
    Ich wünschte, du würdest deinem nick mal mehr Bedeutung beimessen !

    Wo habe ich behauptet, es gäbe das Volk nicht ?

    Hier kommt es auf korrektes Zitieren an ! Immer, wenn v. dt. Volke gesprochen wird muß man ganz genau nachfragen, w e l c h e s Volk ist genau gemeint.

    Wer ist "Deutscher" ?

    Selbst das "GG" bezieht sich auf das RuStaG v. 1913 !

    Es wird eine genaue Zugehörigkeit zur "brD" vermieden !

    Warum ?

    Weil die "brD" K E I N E eigene Staatsangehörigkeit hat. Österreicht, USA, GB, F, R, usw. komischerweise schon.

    Lt. "Personalausweis" ist deine Staatsangehörigkeit "deutsch".

    Bei "anderen" lautet sie: united staates of america, united kingdom, Österreich, etc.

    Bei "uns" steht nicht "Bundesrepublik Deutschland" sondern "deutsch".

    Den Staat zeige mir bitte mal auf einer Landkarte. Kenne ich nicht !

    Wir leben auch in keinem Vakuum. Wir können alle atmen, ersticken hier nicht.

    Es geht um eine jur. Legitimation. Das faktische vorhandensein einer "brD" ist unbestritten.
    Schreibe bitte künftig klarer, konkreter, Klartext !

  2. #122
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Walter Hofer Beitrag anzeigen
    Über das willst du im Grundgesetz abstimmen? Gibt es ein besseres als unser Grundgesetz?
    Walter, nimm die Brille ab !

    Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze, von Militärs beschlossen.

    Natürlich gibt es besseres. Unser Völkerrechtssubjekt Weimarer Verfassung !

  3. #123
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hier mal für alle, die immer noch der Meinung sind das sich aus Artikel 146 GG eine Verpflichtung ergibt, obwohl hier nur die Geltungsdauer des GG festgelegt wird, was zum nachdenken:
    Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.

    In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.

    --> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.

    DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.

    Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?

  4. #124
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Walter, nimm die Brille ab !
    Das "GG" ist ein unteres Verwaltungsrecht der SHAEF-Gesetze, von Militärs beschlossen.
    Natürlich gibt es besseres. Unser Völkerrechtssubjekt Weimarer Verfassung !
    Mal wieder der alte Blödsinn. Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt. Sie ist die Grundordnung einer Staatsgewalt eines Staates, der regelmäßig Völkerrechtssubjekt ist.

  5. #125
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.
    In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.
    --> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
    DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.
    Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?
    Aus welchen Textstellen soll sich dieser "Auftrag" konkret ergeben?

    Art.146 GG "stellt" nichts "gleich". "Grundgesetz" ist der Name der geltenden Verfassung. Art.146 GG handelt von einer anderen, zukünftigen Verfassung, deren Name natürlich nicht festgelegt werden kann.

  6. #126
    "Viel Maul, viel Ehr !" Benutzerbild von Götz
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von klartext Beitrag anzeigen
    Und gerade der Föderalismus verhindert einen von Berlin diktierten Einheitsbrei und gibt den Regionen ein starkers Stück Selbstbestimmung.
    Von der Abschaffung des Föderalismus, war von mir auch nicht die Rede,
    lediglich von der Abschaffung einiger Übertreibungen, wie dem Bundesrat, oder
    zumindest der Einschränkung von dessen Zuständigkeiten.
    Die Länderregierungen hätten ihre klar definierten Kompetenzen, in die sich die Bundesregierung nicht einmischen würde.Auf diese Weise ließen sich Verwaltungskosten einsparen und unser Staat würde flexibler werden.

    Unser Wahlsystem ist durch Wahlen kaum zu verändern, höchstens durch
    den kollektiven Boykott der Zweitstimme.

  7. #127
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Mal wieder der alte Blödsinn. Eine Verfassung ist kein Völkerrechtssubjekt. Sie ist die Grundordnung einer Staatsgewalt eines Staates, der regelmäßig Völkerrechtssubjekt ist.
    Wenn die Verfassung bestimmt, ob ich einen König, Parlament oder milit. Diktator als Staatsgewalt vorsehe, wieso sollte dann das ausführende Instrument selbst das Völkerrechtssubjekt sein und nicht die Verfassung, die diese definiert und zwar duch die Macht des Souveräns = Volk selbst !?

    Geh wieder schlafen, Schwarzkittel.

  8. #128
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Fachmaf Beitrag anzeigen
    Aus welchen Textstellen soll sich dieser "Auftrag" konkret ergeben?

    Art.146 GG "stellt" nichts "gleich". "Grundgesetz" ist der Name der geltenden Verfassung. Art.146 GG handelt von einer anderen, zukünftigen Verfassung, deren Name natürlich nicht festgelegt werden kann.
    Du bist nicht mal in der Lage, einen einfachen Artikel zu lesen.

    Haben deine Eltern dein jur. Staatsexamen gekauft ? Und den Doktor gabs zu Weihnachten aus den USA ?

  9. #129
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Es gibt kein abstraktes Recht. Es gibt Recht. Ein Richter hat ein Gesetz anzuwenden.
    Was ist daran so schwierig ?
    Eine Rechtsnorm ist immer abstrakt, das unterscheidet sie ja gerade von Verwaltungsakt (als Einzelverfügung) und Urteil. Durch Auslegung wird ermittelt, ob die abstrakte Rechtsnorm den konkreten Sachverhalt regelt.

  10. #130
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von KrascherHistory Beitrag anzeigen
    Du bist nicht mal in der Lage, einen einfachen Artikel zu lesen.
    Haben deine Eltern dein jur. Staatsexamen gekauft ? Und den Doktor gabs zu Weihnachten aus den USA ?
    Staatsorganisationsrecht (und meist auch Allgemeine Staatslehre als Grundlagenschein) gibt's schon im ersten Semester. Ein Zweitsemester würde so ein unsinniges Gebrabbel wie deines nicht mehr absondern.

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