Zitat von
KrascherHistory
Die "Verpflichtung" ergibt sich nicht aus dem Art. 146 GG allein.
In seiner Urform v. 1949 ist das GG einmal von vorne bis hinten zu lesen; wer es schafft, wird feststellen, das es einen AUftrag beinhaltet.
--> die Wiederherstellung des dt. Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937.
DAS und nur das ist der Auftrag. Das es rd. 180x seit 1950 krummgepflügt wurde, ist auf einem anderen Blatt Papier.
Vielleicht gehörst du auch zu den "usern" die der Meinung sind, der 146er stellt "GG" und Verfassung gleich !?