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Thema: Deutschland doch nicht frei und souverän?

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  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Wie wir alle wissen, war Berlin (West) bis 1990 nie Teil der BRD. Es stand bis dahin unter Kontroller der Alliierten.

    Man dachte ja das 1990 sich das änderte.

    Nun fand ich aber das BGBL von 1990 Nr. 1068.

    Leider findet man es beim Bund nicht online. Aber ich habe eine recht vertraunswürdige Quelle dafür gefunden.

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    Was mich in dem Dokument stört ist folgender Abschnitt.

    Die Haltung der Alliierten, "daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden", bleibt unverändert.
    Was meint ihr hierzu?

  2. #2
    Der Taub Macher Null Fünf Benutzerbild von dtm05
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Ist das nie geändert worden?
    Das Schlimmste, was uns passiert ist, ist die Bundesregierung.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von dtm05 Beitrag anzeigen
    Ist das nie geändert worden?
    Finde dazu nix...

    Etwas weiteres zu unserem GG....

    Herrn Dr. Konrad Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates
    Bonn



    Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !
    1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

    2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.

    3. Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91(2) enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. 4. 49 ausgeübt werden.

    4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.

    5. Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden und -Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern bis zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen bleiben.

    siehe hierzu auch das Dokument Nr. II der "Frankfurter Dokumente" vom 1. Juli 1948.

    hier hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen, der sich durch alle (mir zugänglichen) Veröffentlichungen zieht: anstelle der Worte "mit Ausnahme von Württemberg-Baden und -Hohenzollern" muss es wohl richtig heißen "Württemberg, Baden und Hohenzollern"; gemeint sind die drei früheren Länder Baden-Württembergs: Württemberg-Baden. Württemberg-Hohenzollern und Baden, nicht nur die beiden aufgeführten !.

    6. Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3, dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen Machtkonzentration führen.

    7. Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt:
    "... weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher Möglichkeiten für alle Menschen sicherzustellen."

    Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.

    8. Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.

    9. Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.

    10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.

    Frankfurt, den 12. Mai 1949
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wir leben also nach etwas was dem Staate aufgezwungen wurde. Daher kannd as GG niemals die Verfassung eines freien und souveränen Staates sein. Es ist ein Besatzungsstatut.

  4. #4
    ... Benutzerbild von George Rico
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    Augenzwinkern AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Hier kann uns nur Krascher weiterhelfen.

  5. #5
    Sui
    Gast

    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von George Rico Beitrag anzeigen
    Hier kann uns nur Krascher weiterhelfen.
    Krascher ist gesperrt und es gab noch nichtmals irgendeine Antwort, warum ?(

    Sui

  6. #6
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Wenn dem So ist , würde ich sagen schade das wir die DM aufgegeben haben.

    Die anderen Staats-Chef´s , sitzen da und lachen uns ein Verarscht ins Gesicht.
    Denken, ist doch noch erlaubt ?
    Animal Farm - Aufstand der Tiere

    Wenn das Volk kein Brot zum essen hat dann soll es doch Kuchen essen.

  7. #7
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von Baxter Beitrag anzeigen
    Wenn dem So ist , würde ich sagen schade das wir die DM aufgegeben haben.

    Die anderen Staats-Chef´s , sitzen da und lachen uns ein Verarscht ins Gesicht.

    "Wir" haben die D-Mark nicht aufgegeben, das war Kohl und Konsorten, die sich nach der französischen Kriegsdrohung 1989 in die Hosen geschissen haben!!!
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


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  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    @ Apifera

    Diplomatische Beziehungen und Kriegszustand bzw. Waffenstillstand, schliessen sich nicht gegenseitig aus. Es kann beides geben, vorallem wenn die Armee geschlagen ist und das Land von den Siegern besetzt ist.

    Dieser Sieger installiert dann ein im helfendes System, was die "Übergangsregierung" stellt.

    Wir sehen das sehr gut heute in Afghanistan und im Irak. Wir sehen also unsere Vergangenheit nochmals vorbeiziehen.

    Aber die Amis haben gelernt und setzen diese Besatzungpolitik nun besser um.

    Dazu gibt es ja noch die UN-Feindstaatenregelung.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    @ Apifera

    Diplomatische Beziehungen und Kriegszustand bzw. Waffenstillstand, schliessen sich nicht gegenseitig aus. Es kann beides geben, vorallem wenn die Armee geschlagen ist und das Land von den Siegern besetzt ist.
    Wie ist das mitanhaltendem Kriegszustand und Abschluss eines Freundschaftsvertrages? Ist unser Land denn besetzt? Reichen 75000 Mann aus, im gesamten Land die Macht auszuüben? Und was ist, wenn ein US-Soldat eine Straftat zulasten eines Deutschen begeht? Wieso wird er dann vom Gericht des besetzten Landes verurteilt?
    Dieser Sieger installiert dann ein im helfendes System, was die "Übergangsregierung" stellt.
    Nach dem Krieg war wohl in Deutschland nichts anderes möglich gewesen. Es gab in Deutschland niemand, der in der Lage gewesen wäre, eine Regierung auf die Beine zu stellen. Und bis 1954 waren wir ja ein besetztes Land gewesen.
    Wir sehen das sehr gut heute in Afghanistan und im Irak. Wir sehen also unsere Vergangenheit nochmals vorbeiziehen.

    Aber die Amis haben gelernt und setzen diese Besatzungpolitik nun besser um.
    Irak und Afghanistan darfst du nicht mit Deutschland vergleichen. Deutschland hat 1939 fast ganz Europa mit Krieg überzogen, hat versucht, eine Volksgruppe europaweit auszurotten. Nur den gemeinsamen Anstrengungen der Alliierten konnte dem ein Riegel vorgeschoben werden.
    Dazu gibt es ja noch die UN-Feindstaatenregelung.
    Komischerweise ist dieser Feindstaat Deutschland seit 1973 Mitglied dieser UN (zunächst BRD und DRR), war mehrmals Mitglied des Sicherheitsrates, sind Angehörige dieses Feindstaates in hohe Ämter bei der UN gelangt.
    Vielleicht ist doch was dran, dass die UN-Vollversammlung 1995 festgestellt hat, dass die Feindstaatenklausen hinfällig ist.

    Aber mal im Ernst, wie stellst du dir den Abschluss eines Friedensvertrages vor? Deutschland hat diesen Krieg begonnen und mit Pauken und Trompeten verloren. In solchen Fällen wird ein Friedensvertrag von den Siegern verfasst und vom Verlierer lediglich unterschrieben. Ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung des Vertrages wird ihm nicht zugestanden.

    Willst du im Ernst einen Friedensvertrag?

  10. #10
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    Standard AW: Deutschland doch nicht frei und souverän?

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Diplomatische Beziehungen und Kriegszustand bzw. Waffenstillstand, schliessen sich nicht gegenseitig aus. Es kann beides geben, vorallem wenn die Armee geschlagen ist und das Land von den Siegern besetzt ist.
    Du schreibst wirr. Eine völkerrechtlichen Kriegszustand gab es nur im klassischen Völkerrecht. In dieser Phase schlossen sich Kriegszustand und diplomatische Beziehungen aus. Die Aufnahme letzterer war vielmehr eine konkludente Beendigung des Kriegszustands.

    Heute ist diese Rechtsposition obsolet, weil es keinen völkerrechtlichen Kriegszustand unabhängig von tatsächlich stattfindenden Kampfhandlungen mehr gibt.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Dieser Sieger installiert dann ein im helfendes System, was die "Übergangsregierung" stellt.
    Wir sehen das sehr gut heute in Afghanistan und im Irak. Wir sehen also unsere Vergangenheit nochmals vorbeiziehen.
    Aber die Amis haben gelernt und setzen diese Besatzungpolitik nun besser um.
    Wenn ein Stat keine Staatsgewalt mehr ausüben kann, kann er auch keine diplomatischen Beziehungen aufrechterhalten.

    Mit dem Irak und Afghanistan hat das alles nichts zu tun. Die Existenz beider Staaten stand zu keinem Zeitpunkt infrage. Man kann sich über die Legitimation des jeweils herrschenden Regimes streiten, aber das hat nichts zu tun mit der Existenz des jeweiligen Staates.

    Zitat Zitat von IM Redro Beitrag anzeigen
    Dazu gibt es ja noch die UN-Feindstaatenregelung.
    Die längst von der UN-Generalversammlung für obsolet erklärt wurde (Res. 50/52).
    Geändert von Fachmaf (26.03.2007 um 14:08 Uhr)

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