PRESSEMELDUNG
vom 04.12.2006
"NEONAZI" IST BELEIDIGUNG
Landgericht Heidelberg verurteilt Antifaschisten
In den vergangenen beiden Wochen waren an der Gießener Universität mehrfach anonyme Flugblätter mit verleumderischen Inhalt gegen den Politikstudenten und derzeitigen Sprecher der Gießener Burschenschaft Dresdensia-Rugia #### verteilt worden. Ähnliches war dem Burschenschafter ####bereits im letzten Jahr während seiner Studienzeit an der Universität Heidelberg widerfahren, weshalb die damalige Verleumdungskampagne in der letzten Woche eine juristische Auseinandersetzung nach sich zog.
Das Landgericht Heidelberg hat in einem Berufungsprozeß am Donnerstag, dem 30. 11. 2006 einen Aktivisten der Heidelberger Antifa-Szene wegen Beleidigung und Verletzung des Kunsturhebergesetzes verurteilt, weil er unseren Bundesbruder und derzeitigen Sprecher #### auf öffentlichen Plakaten als "Neonazi" verleumdet hatte. Das Gericht hat festgestellt, daß es dem Täter#### ausschließlich um die Diffamierung der Person des Burschenschafters ging, die durch keinerlei Gesichtspunkte gerechtfertigt sei. Ein Informationsbedürfnis oder ein Bestreben zu einer sachlichen Auseinandersetzung habe es nicht gegeben.
Hintergrund ist ein Portrait-Plakat vom Juni 2005, das#### in Großformat abbildete, seine Studienfächer und die von ihm belegten Seminare öffentlich machte und mit der Überschrift "Achtung Neonazi" als Person an den öffentlichen Pranger stellen wollte. Mindestens 60 solcher Plakate waren damals vor der Heidelberger Universität verklebt worden.
Auf ähnlicher Ebene wie der Täter bewegte sich im Prozeß auch die Verteidigung, die sich über die Dauer von mehr als drei Stunden bemühte, den Geschädigten politisch zu verunglimpfen. Die Fragen des Anwalts hatten bisweilen so wenig mit der Aufklärung des Sachverhaltes zu tun, daß er immer wieder vom Gericht auf die Einhaltung der Vorschriften der StPO hingewiesen werden mußte.
##### war als Nebenkläger durch unseren Verbandsbruder ##### vertreten worden, der mit seiner versierten Prozeßvertretung maßgeblich zu diesem Erfolg beitrug. Er erreichte, daß der Angeklagte anders als in der ersten Instanz auch wegen der Beleidigung verurteilt wurde (das Amtsgericht hatte im Januar 2006 den Angeklagten nur wegen der Verletzung des KunstUrHG schuldig gesprochen). Zusätzlich erwirkte er die Verurteilung zu einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten, deren Höhe von einem Zivilgericht noch festgesetzt werden muß.
Das Urteil des Heidelberger Landgerichts (Aktenzeichen: 4 Ns 15 Js 14066/05) ist als großer und wegweisender Erfolg zu werten, weil damit der anhaltenden Verleumdung von Andersdenkenden nun juristische Grenzen gesetzt wurden. Endlich einmal ist gerichtlich klargestellt, daß der Versuch durch den substanzlosen Kampfbegriff „Neonazi" die politische Arbeit Anderer zu beschmutzen, nicht nur illegitim ist, sondern schlicht und einfach kriminell!